Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 179

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er hat sich eh entschuldigt (Abg. Jenewein: Er hat sich nicht entschuldigt, er hat es klargestellt! Das ist ein Unterschied!), der Minister hat eh gesagt, er ist für die Presse­freiheit, der Herr Bundespräsident hat auch gesagt, ihm reiche diese Klarstellung. Also gibt es auch solche, die sagen, es hat eine Klarstellung gegeben, weil es offensichtlich eine Klarstellung gebraucht hat und dieser Mitarbeiter ja offensichtlich auch zurechtge­wiesen werden musste. Also vielleicht war doch nicht alles so super. Es sagen also der Bundespräsident und Kanzler Kurz, dass das nicht so super war, Othmar Karas sagt, das schadet dem Ansehen der Regierung in Europa (Abg. Stefan: Oh! – Abg. Gu­denus: Ist das der Neos-Kandidat?), und Abgeordnete Steinacker hat gesagt, das
E-Mail hätte nicht geschrieben werden dürfen.

Kollege Nehammer vertritt eine andere Verteidigungslinie, er sagt: Ja, aber die SPÖ hat ja auch! – Also das ist ganz billig, das gleicht dem Kind, das mit einem Fünfer aus der Schule nach Hause kommt und sagt: Mama, die anderen haben auch einen Fünfer! (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Es ist keine Rechtfertigung, wenn jemand sich daneben­benimmt, dass ein anderer den Fehler auch macht!

Man muss noch eine Qualität unterscheiden. Es ist ein Unterschied, ob die Liste Pilz als Verein oder als Partei sagt: Ich lasse dich nicht auf meine Party kommen!, das ist nämlich ihr Bier, ob sie das will oder nicht, ein Ministerium repräsentiert aber die Re­publik Österreich und kann sich nicht wie ein Verein beliebig aussuchen, wem es Infor­mation gewährt oder nicht. (Beifall bei NEOS und SPÖ. – Abg. Gudenus: Im Rahmen der gesetzlich gegebenen Möglichkeiten! – Abg. Stefan: Wer sagt denn das? Im ge­setzlichen Rahmen!)

Und dann noch: Der Herr Bundesminister hat gesagt, es gibt ohnedies keine Informa­tionssperre. – Oh, danke! Es gibt zwischen Schwarz und Weiß einfach Schattierungen. Und ja, Sie haben keine Informationssperre für Medien verordnet, aber Sie haben eben gesagt, Sie haben durch diesen Mitarbeiter sagen lassen, man soll nicht mit allen gleich umgehen und man soll abwägen, wem man was und wie sagt, und damit ist die Grenze bereits überschritten. Man muss keine Informationssperre verhängen, damit es zu viel ist, das beginnt schon früher, und dieses Überschreiten wird nicht zugegeben, insbesondere nicht von diesem mittleren Block. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

18.01

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Präsidentin Doris Bures: Zur Geschäftsordnung, Herr Klubobmann Dr. Rosenkranz. – Bitte.


18.01.36

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Als Klubob­mann dieses mittleren Blocks, wie ihn Herr Loacker bezeichnet hat, beziehe ich mich auf die Rede, die Herr Kollege Noll gehalten hat. Ganz zum Schluss hat er eine Bemer­kung gemacht, und es ist einfach unerträglich und in diesem Haus auch unzulässig, und das ist durchaus bekannt, dass man betreffend Namen, Körperlichkeiten oder Ähn­liches nicht einmal in irgendeiner Form Scherz treiben soll. Schauen Sie sich dieses Bonmot, diese versuchte Intellektualität, die Kollege Noll zum Besten gegeben hat, an, Frau Präsidentin! Diese Schlussbemerkung von Kollegen Noll verdient jedenfalls einen Ordnungsruf. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

18.02


Präsidentin Doris Bures: Gibt es zur Geschäftsordnung sonst noch eine Wortmel­dung? – Das ist nicht der Fall.

Herr Klubobmann, verunglimpfende Formulierungen Personen gegenüber lösen einen Ordnungsruf aus, und ich werde mir das Protokoll holen lassen, weil es natürlich um die genaue Formulierung geht.

 


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