Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 208

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Hinlänglich bekannt sind auch Probleme in diesem Zusammenhang, die sich bei der Zustellung durch die Post AG aufgetan haben. Ich habe im Ausschuss gefragt, ob es Gespräche zwischen Post AG und Ministerium gegeben hat, um das in Zukunft vermei­den zu können. – Es finden Gespräche statt, vor allem auch im Hinblick auf die kom­mende EU-Wahl.

Daran können Sie sich bestimmt auch erinnern: Das vorzeitige Öffnen der Wahlkarten hat zu mehreren Gerichtsverhandlungen geführt, die mitunter noch laufen. Die Frage ist: Wie kann man so etwas in Zukunft wirklich ausschließen? Sowohl der Rechnungs­hof als auch die OSZE sehen einen richtigen Ansatz, nämlich eine rechtzeitige, fun­dierte Schulung der Bezirkswahlleitungen, sodass diese auch wirklich rechtzeitig mit­eingebunden sind. Dazu wurden E-Learning-Programme installiert. Wir haben im Aus­schuss gehört, dass diese auch gut angenommen werden und bereits Adaptierungen vorgenommen wurden. Ich appelliere von dieser Stelle aus wirklich an den Herrn Innen­minister, dafür Sorge zu tragen, dass diese E-Learning-Programme flächendeckend und rechtzeitig zum Einsatz kommen.

Einen kurzen Bericht gebe ich Ihnen noch über eine Enquete, die zum Thema Wahl­rechtsreform stattgefunden hat. Da kommen Anregungen der OSZE, seitens der Zivil­bevölkerung, aber auch von Expertinnen und Experten. Der OSZE ist es beispiels­weise ein Anliegen, Wahlkarten lückenlos nachverfolgen zu können. Das uneinge­schränkte Recht auf Information ist ein Anliegen.

Verständlich sind natürlich die Reformvorschläge seitens der Bevölkerung: Man möch­te mehr Transparenz und vor allem mehr Rechtssicherheit. Das ist sehr nachvollzieh­bar. Auch nachvollziehbar ist die Forderung, das Wahlergebnis bereits am Wahltag zu erfahren, das heißt inklusive Wahlkartenauszählung. Da ersuche ich wirklich, diese Diskussion im breiten Rahmen zu führen und da das rechtliche Spannungsfeld zu be­achten. Wie geht es denn einem Wahlbeisitzer, der nahezu 24 Stunden im Dienst ist und dann noch Wahlkarten auszählen muss? – Also das sollten man da unbedingt be­rücksichtigen.

Abschließend halte ich fest: Österreich verfügt über ein sehr gutes Wahlrecht, und ich darf versichern, die sozialdemokratische Fraktion steht einer Diskussion über Verbes­serungsvorschläge sehr offen gegenüber. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.48


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Kainz. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.48.52

Abgeordneter Alois Kainz (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Rechnungs­hofpräsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wahlen sind das Fundament unserer Demokratie. Das österreichische Wahlrecht beruht auf den Grundsätzen einer allgemeinen, gleichen, unmittelbaren, per­sönlichen, geheimen und freien Wahl sowie auf dem Verhältniswahlprinzip.

Wie Sie alle sicher noch wissen, hob der Verfassungsgerichtshof mit Erkenntnis vom 1. Juli 2016 das Verfahren des zweiten Wahlgangs der Bundespräsidentenwahl vom 22. Mai 2016 auf, da es Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Briefwahlstimmen gegeben hatte. Da nach der Ausschreibung des erneuten Wahltermins bekannt wurde, dass es Mängel bei den Wahlkarten gibt, wurde der Wahltermin erneut verschoben. Somit konnte die Bundespräsidentenwahl erst am 4. Dezember 2016 stattfinden.

In der Folge überprüfte der Rechnungshof von April bis Juli 2017 im Bundesministe­rium für Inneres die Bundespräsidentenwahl 2016, insbesondere im Hinblick auf die Beschaffung und Bereitstellung der Wahldrucksorten, die Unterstützung der Wahlbe-


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