Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 209

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hörden bei der Durchführung der Wahl, das Krisenmanagement nach Bekanntwerden von mangelhaften Wahlkarten sowie die Vorbereitungen zur Einführung eines Zentra­len Wählerregisters.

Die Gebarungsprüfung ergab, dass das Bundesministerium für Inneres die Wahldruck­sorten gesetzeskonform und nachvollziehbar bestellte und nicht schuld an den Män­geln bei der Beschaffenheit der Wahlkarten war. Künftig sollte laut Empfehlung des Rechnungshofes der Bieter aber bei der Ausschreibung bereits mit dem Angebot be­ziehungsweise vor Zuschlagserteilung möglichst konkrete Qualitätssicherungsmaßnah­men und vertiefte Qualitätsstandards vorzulegen haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Dies ist nur zu begrüßen, denn nach dem Grundsatz der geheimen Wahl muss die Stimmabgabe durch den Wähler in einer Art und Weise erfolgen, dass Außenstehende, staatliche Behörden – insbesondere auch Wahlbehör­den – keine Möglichkeit haben, sich Kenntnis über die individuelle Wahlentscheidung zu verschaffen. Eine sichere und rechtskonforme Wahl können wir also nur garantie­ren, wenn wir verhindern können, dass wieder Wahlkarten aufplatzen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.51


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.51.45

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rech­nungshofes! Frau Staatssekretärin! Der Rechnungshof erstellte – zu Recht, wie ich mei­ne – einen Bericht zur Verschiebung des zweiten Wahlgangs der Bundespräsidenten­wahl 2016 und stellte fest, dass es doch etliches an Verbesserungsmöglichkeiten gibt.

Ziel dieser Verbesserungsmaßnahmen kann meiner Meinung nach nur sein, dass das freie und geheime Wahlrecht für alle Wählerinnen und Wähler gewährleistet ist – auch was die Briefwahl betrifft; für diese Gruppe ist das besonders wichtig. Des Weiteren ist ein geheimes und freies Wahlrecht ein wesentlicher Eckpfeiler unserer Demokratie und darf weder gegenwärtig noch zukünftig mit Füßen getreten werden. – Kolleginnen und Kollegen, darauf müssen wir achten!

Der Rechnungshof stellte aber auch zu Recht fest, dass eine wirksame Qualitätssiche­rung vonnöten ist. Ich möchte Sie, Frau Präsidentin, fragen: Ist diese wirksame Quali­tätssicherung bei den nächsten Wahlgängen bereits gesichert? Auch stellte der Rech­nungshof fest, dass es Schulungen für Wahlbeisitzer geben soll. Ich unterstütze das vollkommen und zu hundert Prozent. Diese Schulungen für Wahlbeisitzer sollen aber meiner Meinung nach verpflichtend sein. Wenn es sich um bundesweite Wahlen han­delt, soll der Bund auch die Kosten dafür übernehmen.

Frau Staatssekretärin, Sie haben im Ausschuss gemeint, es ist eine Ehre, wenn man als Wahlbeisitzer tätig ist, und Sie haben uns auch darüber informiert, dass es laut Ge­bührenanspruchsgesetz eine Entschädigung von maximal 12,50 Euro pro Wahlbeisit­zer gibt. Nun, was die Ehre betrifft, als Wahlbeisitzer tätig zu sein, stimme ich mit Ihnen vollkommen überein, aber die Gebührenleistung von maximal 12,50 Euro pro Beisitzer ist meiner Meinung nach ein Hohn. Für diese wichtige demokratiepolitische Arbeit hät­ten sich die Beisitzer eine höhere Entschädigung verdient, nicht dieses Körberlgeld. Ich möchte daher anregen, dass das Gebührenanspruchsgesetz geändert wird und es ei­nen zeitgemäßen Kostenersatz gibt.

Auch stellte – das möchte ich abschließend noch erwähnen – der Rechnungshof fest, dass durch die Verschiebung des zweiten Wahlgangs der Bundespräsidentenwahl 2016 den Gemeinden zusätzliche Kosten von 800 000 bis 900 000 Euro entstanden sind.


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