Aufgrund eines – ich möchte das so bezeichnen – Gentlemanʼs Agreement des Innenministeriums mit dem Druckereiunternehmen hat dieses Druckereiunternehmen als Entschädigung an das Innenministerium 500 000 Euro überwiesen. Diese 500 000 Euro sollten meiner Meinung nach den Kommunen, den Gemeinden erstattet werden müssen, denn, wie vorhin bereits gesagt, die zusätzlichen Mehrkosten für die Nachwahl betragen 800 000 bis 900 000 Euro. Frau Staatssekretärin, ich möchte Ihnen das als Denkanstoß mitgeben.
Abschließend fordere ich, das Wahlrecht insofern zu novellieren, als dass es bei bundesweiten Wahlen verpflichtend Schulungen für Wahlbeisitzer geben soll und die Kosten dafür vom Bund übernommen werden. Außerdem ist die Novellierung des Gebührenanspruchsgesetzes, auch was die Höhe des Kostenersatzes betrifft, ein Gebot der Stunde. Darin sehe ich einen wesentlichen Beitrag im Dienste der Demokratie. Die Demokratie ist eines der höchsten Güter, die wir haben und die wir zu verteidigen haben, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPÖ.)
19.55
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Rechnungshofpräsidentin. – Bitte, Frau Präsidentin.
Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich will nur kurz auf die mir gestellte Frage eingehen, auf die Frage der Qualitätssicherung. Diesbezüglich will ich noch einmal kurz hervorheben, welche Empfehlungen wir dem Bericht angeschlossen haben. Die Empfehlung des Rechnungshofes ist, dass bei zukünftigen Ausschreibungen die Bieter bereits mit dem Angebot möglichst konkrete Maßnahmen zur Sicherung der Qualität und vertiefte Qualitätsstandards vorlegen müssen. Weiters haben wir empfohlen, dass die Risken, die wir jetzt wahrgenommen und identifiziert haben, auch bei zukünftigen Wahlgängen verstärkt zu beachten wären.
Ursächlich waren natürlich die mangelhaften Maßnahmen zur Qualitätssicherung auch für die Verschiebung der Wahl. Wir haben positiv hervorgehoben, dass das Innenministerium bei der im März 2017 durchgeführten Neuausschreibung von Wahldrucksorten und bei der Vorbereitung der Nationalratswahl 2017 sehr wohl Qualitätssicherungsmaßnahmen für Produktion und Logistik einforderte und insbesondere an die Herstellung der Wahlkarten besondere Anforderungen stellte. Zudem forderte das BMI vom beauftragten Druckereiunternehmen neben dem Nachweis eines Qualitätssicherungskonzepts eben auch konkrete Qualitätssicherungsmaßnamen und verfeinerte Qualitätsstandards ein, um so etwas zu verhindern.
Was die Wahlrechtsreform betrifft, will ich mich hier im Hohen Haus nicht einmischen. Da wissen Sie besser, wie Sie das weiterentwickeln, aufgrund der Erfahrungen, die wir gemacht haben, und aufgrund der Zielsetzungen einer einwandfreien Wahlabwicklung. – Danke schön. (Allgemeiner Beifall.)
19.57
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Rechnungshofausschusses, den vorliegenden Bericht III-179 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die ihn zur Kenntnis nehmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
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