haft. Der Rechnungshof regt daher in seinen Empfehlungen klar an, dass man zukünftig bei der Ausschreibung konkrete Aufgaben und Anforderungen festlegt und Qualitätskriterien formuliert.
Insgesamt hat die Verschiebung der Wahl Kosten von 5,2 Millionen Euro verursacht und somit wurden die Gesamtkosten für die Bundespräsidentenwahl um 8 Prozent in die Höhe getrieben. Das Druckunternehmen hat freiwillig einen Ersatzbeitrag von 500 000 Euro geleistet.
Der Rechnungshof hat weiters festgestellt, dass es gerade bei den Wahlkarten – auch bei den Fristen – Verbesserungen geben muss. Es hat da sehr knappe Zeiträume gegeben, und gerade Auslandsösterreichern war es nicht möglich, ihre Wahlkarten zeitgerecht abzugeben, diese sind verspätet eingetroffen. Diesbezüglich regt der Rechnungshof gesetzliche Änderungen an; das gilt im Speziellen für die Aufbewahrung von Wahlakten und ‑unterlagen.
Ein Dorn im Auge war dem Rechnungshof natürlich auch die Entschädigung der Wahlbeisitzer. Es wurden 87 Gemeinden befragt, und nur eine kleine Minderheit hat die Gebühren laut Gebührenanspruchsgesetz ausbezahlt. Einige Gemeinden zahlten auch etwas mehr als vorgesehen. Den Gemeinden entstanden durch die Verschiebung des zweiten Wahlgangs der Bundespräsidentenwahl Kosten in Höhe von 4,89 Millionen Euro, jedoch wurden diese mit rund 4,03 Millionen Euro weitgehend vom Bund abgedeckt.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ausgesprochen positiv wurden vom Rechnungshof die Maßnahmen zur Unterstützung von Gemeinden und Wahlbehörden bewertet. So richtete das Innenministerium eine E-Learning-Plattform ein und entwickelte einen Leitfaden; dieser soll, angepasst an die jeweilige Wahl, fortgeführt werden. Andenken sollte man in Zukunft auch ein Zentrales Wählerregister.
Unsere Frau Staatssekretärin ist im Ausschuss Rede und Antwort gestanden und hat positiv berichten können, dass die Empfehlungen des Rechnungshofes im Wirkungsbereich des Innenministeriums zur Gänze umgesetzt wurden.
Abschließend kann man sagen: Man hat aus Fehlern gelernt. Der beste Beweis dafür war, dass es bei der Nationalratswahl im vergangenen Jahr zu keinerlei Problemen gekommen ist und diese fehlerfrei über die Bühne ging. – Vielen Dank für diesen Bericht. (Beifall bei der ÖVP.)
19.45
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Greiner. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Rechnungshofpräsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich beziehe mich auch auf die Verschiebung des zweiten Wahlgangs der Bundespräsidentenwahl; Anfang Oktober hätte er stattfinden sollen, er hat dann Anfang Dezember stattgefunden, nachdem bekannt geworden war, dass Wahlkarten schadhaft sind. Es hat ja auch schon bei der Bundespräsidentenwahl 2010 Probleme gegeben, ganz neu war das also nicht.
Was hat der Rechnungshof genau überprüft? – Unter anderem das Krisenmanagement des Bundesministeriums für Inneres. Wie ist man nach Bekanntwerden der Tatsache, dass es schadhafte Karten gibt, damit umgegangen? Die Beschaffung an sich ist gesetzeskonform und nachvollziehbar verlaufen. Worauf jedoch zu wenig Bedacht genommen wurde, war, Qualitätssicherungsmaßnahmen einzuziehen. Das heißt: Was ist bei der Produktion zu beachten und erforderlich? Wie sind Wahlkarten zu lagern? Worauf muss man bei Transport und Versendung aufpassen?
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