Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 215

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Im Ausschuss konnte nicht geklärt werden, was jetzt mit der Ankündigung des Herrn Generalsekretärs im Innenministerium ist, einen Stufenplan auszuarbeiten, um die Versäumnisse der Vergangenheit aufzuholen. Wir wissen nicht, wie weit man da schon ist, dabei wären Maßnahmen extrem wichtig.

Der zweite Bericht über die Wohlfahrtsfonds im Innenministerium ist ein besonders in­teressanter Bericht. Es gibt drei Wohlfahrtsfonds, die ja eine gute Funktion haben. Es ist gut, wenn man Menschen, Beamten in Not hilft, aber eigentlich kann man nicht nachvollziehen, warum es drei sein müssen, die ja nur historisch erklärbar sind, die von 1936 bis 1954 entstanden sind. Das Schöne ist, es gibt noch immer einen Gendar­meriejubiläumsfonds, obwohl Gendarmerie und Polizei schon vor Jahren zusammen­geführt worden sind.

Der Rechnungshof hat vorgeschlagen, die Fonds zusammenzuführen und die Unter­stützungen in die Transparenzdatenbank einzuspeisen, doch hat das Innenministerium erklärt, dass es das nicht tun wird. Das ist eigentlich etwas, was man nicht nachvollzie­hen kann.

Daher, glaube ich, sollten wir überlegen, ob nicht wir hier aktiv werden sollen bei Rech­nungshofberichten, bei denen keine Bereitwilligkeit der öffentlichen Verwaltung be­steht, das umzusetzen; ob nicht der Nationalrat als das Gremium, für das der Rech­nungshof tätig wird, mittels Entschließungsanträgen dazu beitragen soll, dass diese Empfehlungen auch tatsächlich umgesetzt werden. – Danke. (Beifall bei den NEOS.)

20.15


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Zinggl zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.15.38

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (PILZ): Werte Präsidentin! Frau Staatsse­kretärin! Es ist schon auffällig, dass sich besonders das Innenministerium wenig um den Rechnungshof und seine Empfehlungen schert; das kann man schon feststellen. Wie wir wissen, stellt der Rechnungshof für das Parlament eigentlich zusammen, in­wieweit eingespart werden kann (Abg. Zanger: Ja, das machst jetzt nur du, ...!), wo wirtschaftliche Notwendigkeiten bestehen, wo effizient gearbeitet werden kann, aber das interessiert das Innenministerium sehr wenig. (Abg. Zanger: Also mich wundert es, dass du so wenig Wertschätzung einer Staatssekretärin, die eine Frau ist, entgegen­bringst!)

Die Kolleginnen Greiner und Griss haben es schon erwähnt: Der Innenminister ist im Ausschuss nicht da. Er ist auch heute nicht da, lässt sich von der Staatssekretärin ver­treten. Die arme Staatssekretärin hat größte Mühe, im Ausschuss zu begründen, wa­rum nur drei von 19 Empfehlungen umgesetzt wurden. Das betrifft jetzt nur das Bun­deskriminalamt.

Die Spitze der Ignoranz besteht meiner Meinung nach aber dort, wo glasklar eine Emp­fehlung vorliegt, die man eigentlich nur umsetzen kann. Ich rede jetzt vom Sozialhilfe­fonds, vom Wohlfahrtsfonds oder von der Vorsorgekasse. Damit kein Missverständnis entsteht: Natürlich sind solche Vorsorgekassen wichtig und richtig. Manchmal frage ich mich, warum ganz bestimmte Berufsgruppen die haben und andere nicht, aber das ist ein anderes Thema.

Bei der Sozialhilfekasse des Innenministeriums gibt es eine skurrile Besonderheit. Es gibt nämlich drei davon, drei idente. Die haben eine dreifache Bürokratie, haben die gleichen Ziele, haben ähnliche oder fast gleiche Strukturen mit Vorständen, Gremien und so weiter, schütten an die gleichen Notfallleidenden aus und sind entsprechend gut dotiert.

 


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