Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 216

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Der eine Fonds heißt Gendarmeriejubiläumsfonds – die Gendarmerie, das wissen wir, ist in der Zwischenzeit die Bundespolizei –, der zweite Fonds heißt Wohlfahrtsfonds der Bundespolizei, und der dritte Fonds heißt Wohlfahrtsfonds für die Exekutive des Bundes, also auch für die Polizei.

Solche Auswüchse, werte Kolleginnen und Kollegen, kenne ich eigentlich nur aus Kaf­kas Romanen über k. u. k. Zeiten oder aus Theaterstücken von Herzmanovsky-Orlan­do. Das ist 100 Jahre her, aber es gibt sie offensichtlich noch immer. Jetzt wird es aber spooky, denn wenn der Rechnungshof sagt: Um Himmels willen, drei Töpfe, die müs­sen wir doch zu einem zusammenlegen, um effizient zu arbeiten!, dann wird das völlig ignoriert. Auf meine Frage, warum das nicht umgesetzt wird, sagen Sie, Frau Staats­sekretärin, im Ausschuss: weil diese drei Töpfe historisch zu begründen sind. – Histo­risch zu begründen, Frau Staatssekretärin, waren auch die Monarchie und der Kaiser, und trotzdem haben wir etwas geändert. Historisch zu begründen war auch die Gen­darmerie, und trotzdem, weil sie die gleichen Aufgaben wie die Polizei hatte, ist die Gendarmerie in die Polizei integriert worden – übrigens von einem ÖVP-Minister vor 13 oder 14 Jahren.

Ich weiß daher nicht, ob das wirklich eine gute Begründung ist, aber die andere Be­gründung, jene, die im Rechnungshofbericht steht, ist ja noch besser. Da entgegnet ja das Ministerium auf die Empfehlung des Rechnungshofes, dass diese drei Töpfe nicht zusammengelegt werden könnten, weil sonst die ehrenamtlichen Mitglieder auf ein Drittel schrumpfen würden, zwei Drittel hätten dann keine Beschäftigung. So viel zur Effizienz.

Dann gibt es noch fast nebenbei eine Kritik des Rechnungshofes, dass es bei der Ausschüttung dieser Fonds zu wenig Transparenz gebe, dass es keine wirklich guten Kriterien dafür gebe, wann wer was von diesen Vorsorgekassen bekommt, und dass die Begünstigten, also die Polizisten, die Gelder bekommen, nicht an die Transparenz­datenbank gemeldet würden, wiewohl das verpflichtend ist, weil es sich um öffentliche Gelder handelt.

Frau Staatssekretärin, Sie können kaum etwas dafür, weil das Ministerium einfach sagt: Interessiert uns nicht, es bleibt, wie es ist; das ist historisch begründet! So schaut es aus. – Danke sehr. (Beifall bei der Liste Pilz.)

20.20


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hanger. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.20.34

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Mein Debattenbeitrag bezieht sich ebenfalls auf die Wohlfahrtsfonds des BMI, und wie Kollege Zinggl ausgeführt hat, sind das Einrichtungen, die grundsätzlich sehr zu befür­worten sind.

In jeder Organisation kann es passieren, dass Menschen unverschuldet in Not geraten, und wenn es Instrumente gibt, um möglichst rasch und vor allem auch unbürokratisch helfen zu können, dann ist das sehr wertvoll. 2015 wurden 150 Unterstützungsleistun­gen erbracht. Der Rechnungshof attestiert ja trotz der Ausschüttungen prinzipiell auch eine gute Entwicklung der Fondsvermögen, der Rechnungshof attestiert prinzipiell auch – Sie haben von ehrenamtlichen Mitarbeitern gesprochen, das muss man schon dazusagen –, dass die Fonds sehr schlank organisiert sind; in der Geschäftsführung und auch in den Aufsichtsorganen sind ausschließlich ehrenamtliche Mitarbeiter tätig.

Man kann natürlich bei den Themen, die Sie angesprochen haben, Herr Kollege Zinggl, auch gegenteiliger Meinung sein. Eine Zusammenlegung führt nicht automatisch dazu,


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