gehen da konform; heute war er zuerst dran. Warum wir diese drei Fonds weiter bestehen lassen wollen, hat einen einfachen Grund. Erstens sind sie ein Altbestand aus den Jahren 1936 bis 1954, und die Strukturen funktionieren. Wenn man eine Reform macht, bedeutet das ja nicht, dass es besser wird, und deswegen wollen wir diese drei Fonds weiter behalten.
Ich möchte hier nur ein Beispiel bringen – die Frau Staatssekretärin hat im Ausschuss vier Beispiele gebracht –: Es geht gerade um folgenden Fonds: Wenn ein Polizeibeamter oder eine Polizeibeamtin im Dienst verletzt worden ist, bekommt er oder sie das Grundgehalt weiter bezahlt, es werden aber zum Beispiel Überstunden, die in den vergangenen Monaten gemacht wurden, nicht ersetzt. Deswegen ist das für die Kolleginnen und Kollegen, wenn sie verletzt werden, auch ein wertvoller Beitrag, wenn sie da eine Unterstützung bekommen.
Eine Frage habe ich noch zu folgendem Punkt, zu dem wir ja im Ausschuss unterschiedlicher Meinung waren: Die Frau Präsidentin des Rechnungshofes war der Meinung, dass Auszahlungen aus diesem Fonds in die Transparenzdatenbank gehören. Die Frau Staatssekretärin hat für das Innenministerium gesprochen und gemeint, dass das nicht in die Transparenzdatenbank gehört, wir sollten den Finanzminister bemühen, weil er ja für die Transparenzdatenbank zuständig ist, dass er eine Entscheidung trifft, die dann von allen Seiten berücksichtigt wird. (Abg. Zanger: Würdest du als Betroffener da gerne drinnen sein?)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der zweite Bereich des Rechnungshofberichtes betrifft das Bundeskriminalamt. Die Überprüfung hat stattgefunden, und es ist in diesem Bereich ein ganz klarer Unterstand festgestellt worden, vor allem auch bei der Wirtschaftskriminalität und bei Cybercrime. Wir haben die Zahlen schon bekommen, und das Einzige, was das Innenministerium gemacht hat, ist Folgendes: Es hat zwei Reformen im Bereich der Wirtschaftsabteilung gegeben, Ende 2016 und im November 2017. Frau Kollegin Lintl, es sind nicht mehr Beamte hinversetzt worden, sondern es ist nur die Anzahl der Planposten erhöht worden; im Verhältnis ist jetzt sogar noch weniger Personal dort. Das heißt, wir sollten endlich einmal schauen, dass ausreichend Personal zur Verfügung gestellt wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist auch diese Belastungskennzahl – wie schwer es ist – angesprochen worden. Ich möchte nur für die Polizeidirektion Wien sagen: Sie hat 20 Prozent Personal, 40 Prozent der strafbaren Handlungen ereignen sich in Wien, und sie führt 60 Prozent der gesamten Tätigkeit der Polizei durch. Wir wissen, dass es in Wien – das habe ich schon vorher gesagt – trotzdem um 2 000 Polizistinnen und Polizisten zu wenig gibt. Da ist Handlungsbedarf gegeben, das muss abgestellt werden. Wir sollten da endlich etwas tun.
Und zum Schluss noch eines, Frau Staatssekretärin: Es wäre auch – Sie kennen diesen Zugang – eine Abschöpfung der Bereicherung wünschenswert. Wir haben ja viel zu wenig Leute, und gerade hinsichtlich jener Menschen, die sich auf Kosten anderer bereichern, müssen wir ausreichende Ressourcen im Innenministerium und in der Justiz zur Verfügung stellen, damit man ihnen das Geld, das sie sich unrechtmäßig angeeignet haben, auch wieder wegnehmen kann. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
20.32
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Rechnungshofpräsidentin. – Bitte, Frau Präsidentin.
Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Zunächst einmal möchte ich mich auch bei der Vorsitzenden des Rechnungshofausschusses dafür bedanken, dass sie erwähnt hat, dass gestern hier eine wichtige Ver-
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