Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 220

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anstaltung stattfand, nämlich zum Austausch zwischen Rechnungshöfen und Volksan­waltschaften im europäischen Kontext. Es sind wirklich sehr viele Rechnungshofpräsi­denten und auch Ombudsmänner gekommen. Das ist etwas, was es vielleicht in dieser Form noch nicht gegeben hat, dass sich die parlamentarischen Kontrollinstitutionen zu­sammentun und schauen, was sie aus den unterschiedlichen Gesichtspunkten und Auf­gabenstellungen heraus für einen Ansatz wählen können, damit Good Governance un­terstützt und der Bürgernutzen vergrößert werden kann.

Rechnungshöfe haben sich ja dazu verpflichtet, die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen zu unterstützen und zu überprüfen, inwieweit die Staaten da vorbereitet sind und inwieweit sie sie umsetzen. Ein Nachhaltigkeitsziel, das für die Rechnungshöfe be­sonders interessant ist, ist das Ziel Nummer 16, das Effizienz, Transparenz und Re­chenschaftspflicht betrifft.

Da möchte ich jetzt wieder den Bogen zu den Berichten spannen, die heute auf der Tagesordnung stehen: Da geht es zum Ersten um die Wohlfahrtsfonds. Die Position des Rechnungshofes ist klar, sie ist einfach nachzulesen: Die Fonds sind historisch begründbar, wir haben nicht den Zweck infrage gestellt, aber die Organisation, und wir haben gesagt, es würde effizienter gehen. Es liegt jetzt an Ihnen, am Ministerium, das umzusetzen. – Was ich vielleicht auch noch sagen muss: Jene, die in den Genuss da­von kommen, stellen einen geringen Prozentsatz dar, wenn man die Anzahl der Be­diensteten des Innenministeriums betrachtet.

Der zweite Bericht betrifft die Follow-up-Überprüfung zum Thema Bundeskriminalamt. Ein wichtiger Punkt – etwas, das wir immer wieder betonen – ist die Frage: Wie werden Rechnungshofempfehlungen umgesetzt? Diese Follow-up-Überprüfung hat ein sehr unbefriedigendes Ergebnis gezeigt, nämlich dass nur knapp die Hälfte der Empfeh­lungen umgesetzt worden ist. Das heißt, da gibt es noch einiges zu tun. Wir haben das jetzt auch noch einmal in Empfehlungen formuliert, und ich bitte Sie, auch im Nachfra­geverfahren darauf zu achten, welche dieser zentralen Empfehlungen umgesetzt wer­den – von Belastungskennzahlen, die entlang der strategischen Ausrichtungen erstellt werden sollen, über Verbesserungen im Bereich der Bekämpfung der Wirtschaftskri­minalität bis hin zur Abschaffung von Sonderregelungen für internationale Projekttätig­keit. Das sind alles Punkte, die uns ganz wichtig sind, es sind viele Empfehlungen in diesem Bericht enthalten, und ich wäre sehr dankbar dafür, wenn das Hohe Haus mich unterstützt, wenn es um die Umsetzung von Empfehlungen geht. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ, NEOS und Liste Pilz.)

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Da dazu niemand mehr zu Wort gemeldet ist, schließe ich die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betreffend Wohlfahrtsfonds des Bundesminis­teriums für Inneres, III-94 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.

Wer mit dem Bericht einverstanden ist und ihn zur Kenntnis nimmt, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig und somit angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Rech­nungshofausschusses, den Bericht betreffend Bundeskriminalamt, Follow-up-Überprü­fung, III-84 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diese Kenntnisnahme sind, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig und somit angenommen.

 


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