Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 224

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leicht für Hellseher –, dass Frau Grünberg einmal in dieses Hohe Haus hier einziehen wird. Daher gibt es unserer Meinung nach ganz klar keinen Zusammenhang mit ihrer parlamentarischen Tätigkeit, und aus diesem Grund ist das Auslieferungsbegehren der Staatsanwaltschaft auf jeden Fall positiv zu bescheiden. Diese wird dann richten und darüber entscheiden, wie weiter vorgegangen wird. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abgeordneten Plessl, Vogl und Scherak.)

20.48

20.48.32


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die De­batte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Somit gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Immunitätsausschusses in 277 der Beilagen, Folgendes zu beschließen:

„In Behandlung des Ersuchens der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption, GZ. 82 St 16/17x, um Zustimmung zur behördli­chen Verfolgung der Abgeordneten zum Nationalrat Kira Grünberg wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B-VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit der Abgeordneten zum Nationalrat Kira Grün­berg besteht.“

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich diesem Antrag anschließen, um ein zustim­mendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

20.49.3013. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Alois Stöger, diplômé, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Gesetz zur Einhaltung un­ternehmerischer Sozialverantwortung (Sozialverantwortungsgesetz – SZVG) er­lassen wird (324/A)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen zum 13. Tagesordnungspunkt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zunächst erteile ich dem Antragsteller, Herrn Abgeordnetem Stöger, das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.


20.50.00

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die erste Lesung heute zu einer ganz spannenden Rechtsmaterie ist mir eine besondere Freude. Wir wollen in diesem Haus ein Sozialverantwortungs­gesetz beschließen, und ich habe dazu einen Antrag eingebracht.

Worum geht es? – Es geht darum, dass wir alle der Auffassung sind, Kinderarbeit soll­te weltweit nicht zugelassen sein. Es werden aber in Österreich Produkte vertrieben, insbesondere im Bereich von Textilien, Bekleidung und Schuhen, die mithilfe von Kin­derarbeit erzeugt werden. Es geht jetzt darum, ein Gesetz zu schaffen, damit jene, die solche Produkte in den Handel bringen, zertifiziert werden und sicherstellen müssen, dass solche Produkte nicht mithilfe von Kinderarbeit produziert werden. Wir wollen ein neues rechtsstaatliches Verfahren entwickeln, das dazu führt, die Kernnormen, nämlich ein Verbot der Kinderarbeit, auch in die Praxis umzusetzen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das wollen wir dadurch erreichen, dass wir eine Verbandsklage ermöglichen, das wollen wir dadurch erreichen, dass es eine Ge­winnabschöpfung gibt, und das wollen wir dadurch erreichen, dass wir das Gebot, Kin­derarbeit zu verbieten, im internationalen Handel umsetzen.

 


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