Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 239

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Sie meinen, Frau Kollegin Bißmann, dass wir uns einfach auf die Vernunft verlassen können und diesen Passus im Gesetz nicht brauchen oder dass dieser gar radfahrer­feindlich wäre. Die Realität zeigt uns aber leider genau das Gegenteil.

Sehr geehrte Damen und Herren, seit 2013 ist die Anzahl der Fahrradunfälle um 18 Pro­zent gestiegen. 4,7 Prozent aller Verkehrsunfälle passieren auf Radfahrerüberfahrten. 6 Prozent der tödlichen Fahrradunfälle sind auf eine zu hohe Geschwindigkeit des Rad­fahrers zurückzuführen.

Des Weiteren hat der ÖAMTC erst kürzlich in Wien Messungen auf einer Radfahrer­überfahrt durchgeführt. Da wurden 338 Radfahrer gemessen, und davon sind 89 Pro­zent viel zu schnell gewesen. Es wurde eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 19 km/h ermittelt; manche Ausreißer waren sogar mehr als 30 km/h schnell. Weiters wissen wir aus Umfragen, dass die Hälfte der Radfahrer diese 10-km/h-Regelung nicht einmal kennt.

Nicht nur aus meiner Sicht, meine sehr verehrten Damen und Herren, sondern auch aus der Sicht des Mobilitätsclubs ist es daher unabdingbar, sich an die geltenden Ver­kehrsregeln zu halten. Anstatt diesen Passus im Gesetz zu streichen, wäre es wichtig, Bewusstsein für dieses wichtige Gesetz zu schaffen.

Liebe Frau Bißmann, meine Einladung steht immer noch. Kommen Sie in meinen Be­trieb und machen wir gemeinsam eine Beobachtungsfahrt! – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

21.43

21.43.16


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Rednerliste ist erschöpft.

Die Debatte ist geschlossen.

Ich darf den Antrag 333/A dem Verkehrsausschuss zuweisen.

21.43.3517. Punkt

Neuwahl des Hauptausschusses


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen somit zum 17. Punkt der Tagesord­nung. (Unruhe im Saal.) – Darf ich Sie noch kurz um Aufmerksamkeit ersuchen?

Aufgrund einer Vereinbarung in der Präsidialkonferenz infolge einer dem Präsidenten mitgeteilten Veränderung im Stärkeverhältnis der Klubs soll die Zahl der Mitglieder des Hauptausschusses mit 24 festgelegt werden.

Dies setzt gemäß § 30 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Beschlussfassung durch den Nationalrat voraus.

Ich ersuche daher die Damen und Herren, die für die Festlegung von 24 Mitgliedern für den Hauptausschuss sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Einstim­migkeit.

Demnach entfallen gemäß § 30 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf den ÖVP-Klub 8 Mit­glieder, auf den SPÖ-Klub 7 Mitglieder, auf den FPÖ-Klub 7 Mitglieder, auf den NEOS-Klub 1 Mitglied und auf den Klub Liste Pilz 1 Mitglied.

Es sind somit aufgrund der mir übermittelten Listen die nachstehenden Abgeordneten gewählt:

vom ÖVP-Klub: Werner Amon, Michael Hammer, Peter Haubner, Reinhold Lopatka, Wolfgang Sobotka, Michaela Steinacker, Georg Strasser, August Wöginger;

 


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