Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 238

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Frau Kollegin Bißmann, meine Empfehlung an Sie: Nützen Sie die Zeit, die Sie jetzt von uns in Anspruch nehmen, dazu, mit Ihren 120 Radfahrerfreunden am besseren Wetter zu arbeiten, aber stehlen Sie nicht unsere Zeit! (Beifall bei der FPÖ und bei Ab­geordneten der ÖVP.)

21.37


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Krist. – Bitte.


21.38.00

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir können der Abschaffung der 10-Stundenkilometer-Regel im Stra­ßenverkehr wenig bis gar nichts abgewinnen, das Thema ist hinlänglich diskutiert und besprochen und eigentlich auch beschlossen worden.

Ich möchte darauf hinweisen, dass das Kuratorium für Verkehrssicherheit nicht müde wird, darauf hinzuweisen, dass die meisten Unfälle im Kreuzungsbereich und bei Rad­fahrerüberfahrten passieren. Davon gibt es in Wien jede Menge. Auch in Graz ist ganz offensichtlich ein Hotspot. Aktuelle Zahlen sagen, dass es dort 507 Fahrradunfälle ge­geben hat, die meisten im Kreuzungsbereich und wegen überhöhter Geschwindigkeit. Das spricht ganz klar gegen die Auflassung dieser 10-km/h-Regel. Bedenkt man, wel­che verschiedenen Arten von Fahrrädern es gibt – die E-Bikes werden immer mehr, da haben manche ein ordentliches Problem, diese zu bändigen –, ist es gescheit, dass man eine vernünftige Regelung hat. Ich denke – und das ist ausführlich behandelt –, das bestehende Gesetz ist eine gute Regelung und sollte so beibehalten bleiben.

Ich würde eher anraten, dass man im Verkehrsausschuss überlegt und ernsthaft da­rüber diskutiert, dass man das Tragen eines Helmes nicht nur bis zum 12. Lebensjahr verpflichtend macht, sondern ob man nicht bei diesen vielen Unfällen – im Jahr 2016, aus dem Jahr stammt die letzte Statistik, gab es 13 000 Verletzte – mit einer gene­rellen Helmtragepflicht für die Verkehrssicherheit und auch für die Sicherheit der Fah­rerinnen und Fahrer mehr erreichen könnte. Beim Skifahren gibt es diese Pflicht und sie hat sich bewährt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.39


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Pewny. – Bitte.


21.40.01

Abgeordneter Ing. Christian Pewny (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Liebe Kollegin Bißmann, leider bist du ja meiner Einladung, die ich im Juni ausgesprochen habe, zu einer gemeinsamen Beobachtungsfahrt in meinen Betrieb zu kommen, nicht nachgekommen, sonst würdest du bereits wissen, warum aus meiner Sicht die Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung keine gute Idee ist. Ich werde versuchen, meinen Standpunkt darzulegen und zu erklären, warum wir die 10-km/h-Geschwindigkeitsbeschränkung bei Radfahrerüberfahrten brauchen.

An Radfahrerüberfahrten muss immer bedacht werden, dass man gesehen werden muss, um seinen Vorrang als Radfahrer geltend machen zu können. Vor allem im Zusammenhang mit rechtsabbiegenden Fahrzeugen wäre eine Teilaufhebung des § 68 Abs. 3a mehr als gefährlich. Der Lenker kann den mit zu hoher Geschwindigkeit herannahenden Radfahrer mit dem perfektesten Spiegel-Spiegel-Schulter-Blick nicht rechtzeitig erkennen. Die dramatische Folge wäre ein Verkehrsunfall, im schlimmsten Fall sogar mit Todesfolge.

Ich darf auch den Verkehrsexperten Nosé vom Mobilitätsclub zitieren: „Daher sollte man sich langsam nähern und Blickkontakt zum Fahrzeuglenker suchen, denn je lang­samer man fährt, desto eher kann man wahrgenommen werden.“

 


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