Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung, 18. Oktober 2018 / Seite 35

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auch auf europäischer Ebene etwas bewegen kann. Die verbleibende Zeit des EU-Ratsvorsitzes muss aktiv genutzt werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tou­rismus, wird aufgefordert, den nachstehenden Aktionsplan auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene mit Nachdruck voranzutreiben und die nationalen Maßnah­men umgehend in die Wege zu leiten:

1. Auf nationaler Ebene

• Etappenweise Umsetzung einer aufkommensneutralen (!) ökosozialen Steuerreform mit einem Volumen von 8 bis 10 Mrd Euro. Kernstücke sind die Einführung einer CO2-Steuer, die Beseitigung des Dieselprivilegs, die Erhöhung der motorbezogenen Versi­cherungssteuer für PKWs mit hohen Emissionen und die Ausweitung der LKW-Maut auf das nachgeordnete Straßennetz. Die Mehreinnahmen fließen eins zu eins zurück an private Haushalte in Form einer „Klimadividende“ und an Unternehmen durch eine Senkung lohnsummenbezogener Abgaben. Für Pendler ohne Alternative zum Auto ist ein sozialer Härtefonds vorzusehen. Der Emissionshandel bleibt zunächst ausgenom­men.

• Weitestgehende Streichung von umweltschädlichen Subventionen in Höhe von min­destens 2 Mrd Euro (darunter die Mineralölsteuerbefreiung für Kerosin, Umsatzsteuer­befreiung für internationale Flüge, Förderung der Energieherstellung) sowie eine öko­logische Ausgestaltung des Pendlerpauschales hin zu einer Begünstigung der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.

• Erhöhung der Förderung für den Ausstieg aus Öl- und Gasheizungen, insbesondere für niedrige Einkommen.

• Anhebung der thermischen Gebäudesanierungs-Quote auf mindestens 4% pro Jahr mit einer entsprechenden Anhebung des jährlich zur Verfügung stehenden Fördervo­lumens, um die Erreichung der Quote zu gewährleisten.

• Vorlage eines Energiegesetzes, das den Ausbau der erneuerbaren Energien in Ös­terreich im Ausmaß von 4 TWh pro Jahr sicherstellt. Wird das Ausbauziel innerhalb ei­nes Jahres nicht erreicht, sind die Mengenziele für den Ausbau im Folgejahr in diesem Umfang aufzustocken.

• Förderung der Elektromobilität, z.B. durch Abschaffung der Vignettenpflicht für Elek­trofahrzeuge.

• Vorlage eines Aktionsplans zur flächendeckenden Installation von Ladestationen für Elektrofahrzeuge inklusive eines Finanzierungskonzepts und Zeitplans.

• Vorlage eines Aktionsplans inklusive eines Finanzierungskonzepts und Zeitplans zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs.

• Einführung eines frei wählbaren autofreien Tages pro Woche für alle PKWs mit Ver­brennungsmotor.

• Verkehrsvermeidung bereits auf Ebene der Raumplanung durch Schaffung einer Raumplanungskompetenz für den Bund; auch mit dem Ziel, die fortschreitende Bo­denversiegelung in Österreich zu begrenzen.

• Beendigung des Pilotversuchs „Tempo 140“.

 


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