Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung, 18. Oktober 2018 / Seite 62

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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus wird aufgefordert, ein Sofortprogramm zur Bekämpfung der Klimakrise zu beschließen, das folgende Schwerpunktsetzungen enthält:

              die Energieverschwendung stoppen: mit einer Reform des bestehenden Ener­gieeffizienzgesetzes soll die Energieverschwendung gestoppt und das wirtschaftliche Potential von Energieeffizienzdienstleistungen erschlossen werden. Dabei sollen nur mehr Effizienzmaßnahmen gelten, die nicht nur zu theoretischen, sondern zu realen Einsparungen führen. Die bestehende Verpflichtung von Energielieferanten jährlich Ef­fizienzmaßnahmen zu setzen soll über das Jahr 2020 hinaus verlängert und erhöht werden.

              eine Energieforschungsmilliarde: um die technologischen und gesellschaftlichen Herausforderungen besser zu bewältigen, sollen die derzeitigen Energieforschungs­ausgaben (rund 140 Mio. Euro/Jahr) schrittweise verdoppelt werden, sodass innerhalb der nächsten vier Jahre eine Energieforschungsmilliarde erreicht ist, mit der auch hei­mische Energie- und Umwelttechnologieunternehmen gestärkt werden

              den massiven Ausbau der effizienten und naturverträglichen Ökostromförde­rung: durch einen radikalen Umbau der Ökostromförderung, der kostenintensive Strom­erzeugungstechnologien wie etwa Biogas nicht mehr berücksichtigt und auf Investi­tionszuschüsse und Marktprämien setzt, soll das System deutlich kostengünstiger und effektiver werden. Damit kann bei geringeren Kosten als derzeit mehr als dreimal so viel Ökostrom erzeugt werden als bisher, was zu deutlichen Investitionszuwächsen und mehr Arbeitsplätzen in diesem Bereich führt.

              eine sozial gerechte Sanierungsoffensive: die Förderung für Sanierung und Hei­zungstausch muss dramatisch erhöht werden und ist so zu gestalten, dass sie auch im mehrgeschossigen Wohnbau ankommt und nicht mehr nur bei den Eigenheimbesit­zerInnen im ländlichen Raum.

              eine nachhaltige Wärmewende: neben dem Verkehrsbereich ist der Gebäude­sektor mit seinem hohen Wärmebedarf eines der großen Betätigungsfelder bei der Bekämpfung schädlicher Emissionen. Um die Klimaziele zu erreichen braucht es eine groß angelegte Heizsystemumstellung, die über das bloße Ersetzen von Ölheizungen durch Holzheizungen hinausgeht. Vorhandene Ab- und Umgebungswärmepotentiale müssen erschlossen werden, sodass der Ressourcenverbrauch im Wärmesektor sinkt.

              Investitionen in saubere und leistbare Mobilität: durch Investitionen in Angebot und Attraktivität des Öffentlichen Verkehrs, den Ausbau der Ladeinfrastruktur für alter­native Antriebe und die Vorbildwirkung des Bundes bei öffentlicher Beschaffung bei der vorgelebt wird, dass E-Mobilität praxis- und alltagstauglich ist, soll die Umweltbelastung durch den Verkehrssektor deutlich gesenkt werden

              die Stärkung der Klimawandelanpassung: selbst wenn das ambitionierte Ziel die globale Erhitzung auf unter 2 Grad zu halten erreicht wird, bedeutet das trotzdem, vor allem auch regional stärkere Temperaturanstiege. Diese veränderten Rahmenbedin­gungen erfordern schon jetzt konkrete Maßnahmen wie etwa mehr Begrünung und Be­schattung im öffentlichen Raum. Hier sind Maßnahmen gefordert, die auch der breiten Bevölkerung zu Gute kommen und nicht nur Partikularinteressen bedienen.

              Umstieg auf umweltfreundliche Landwirtschaft: Durch eine verstärkte Unterstüt­zung des Biolandbaus, der Förderung von Initiativen für extensive Bewirtschaftungsfor­men sowie durch das Setzen von besonderen Maßnahmen und Auflagen, die die in­tensive industrielle Massentierhaltung reduzieren, soll der Sektor Landwirtschaft einen


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