Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung, 19. Oktober 2018 / Seite 10

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

naten verlängert werden. Warum wird von der Bundesregierung eine Verlängerung direkt für sechs Monate angeordnet, obwohl dies nicht dem Unionsrecht entspricht?

3. Wie kommt die Bundesregierung zu Ihrer Ansicht, dass das erneute Anordnen der Grenzkontrollen alle sechs Monate (im November 2017, dann im Mai 2018, jetzt im November 2018) rechtskonform ist?

a. Namhafte Europarechtsexperten widersprechen dieser Ansicht (Obwexer et al., siehe Begründung). Worin unterscheidet sich die Analyse der Bundesregierung von der dieser Experten und welche Experten hat die Bundesregierung herangezogen, um zu einer Entscheidung zu kommen?

4. Wann, wie und in welcher Form hat die Bundesregierung darüber entschieden, ob über November 2018 hinausgehend Grenzkontrollen an Binnengrenzen des Schengen-Raumes durchzuführen sind?

a. Sehen Sie die Frage des freien Personenverkehrs als eine der "grundsätzliche[n] Angelegenheiten der Mitgliedschaft Österreichs bei der Europäischen Union", die laut Bundesministeriengesetz iVm den Erlässen des Bundespräsidenten zu Bundes­minis­ter_innen im BKA in den Verantwortungsbereich des Bundeskanzlers fällt? Wenn nein, warum nicht?

b. Waren Sie als Bundeskanzler in die Entscheidungsfindung involviert? Wenn ja, in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

c. Wann wurden Sie als Bundeskanzler vom Innenminister über seine Pläne, die Grenzkontrollen über November 2018 hinausgehend zu verlängern, informiert?

d. Wurde das Thema im Ministerrat besprochen? Wenn ja, wann und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht?

e. Wenn es eine Abstimmung zwischen den relevanten Regierungsmitgliedern dazu gab, wurde im Rahmen dieser auch eine mögliche Beendigung der Grenzkontrollen besprochen? Wenn ja, welche Argumente gegen ein Ende der Kontrollen wurden Ihnen vorgebracht und welche dafür? Wie hat die Abwägung diesbezüglich stattgefunden?

5. Der zuständige EU-Kommissar Avramopoulos gab Anfang des Jahres an, mit all jenen Staaten in engem Kontakt zu sein, die Kontrollen an ihren Grenzen aufrecht­erhalten. Fanden im Vorfeld der Entscheidung Gespräche mit der Europäischen Kommission zum Thema statt?

a. Wie hat sich die Kommission Ihnen oder anderen Mitgliedern der Bundesregierung gegenüber über die beabsichtigte Verlängerung der Grenzkontrollen geäußert?

b. Wie gestaltete sich der Dialog mit der Kommission dieses Jahr bezüglich der Grenz­kontrollen bisher generell?

6. Ist diese Verlängerung der Grenzkontrollen vorerst die letzte, vorausgesetzt, es kommt nicht zu einer echten Notsituation?

a. Was muss sich konkret verändern, damit künftig auf Grenzkontrollen verzichtet wird? Welche Indikatoren sind dafür relevant und wer hat diese wie festgelegt?

Nachbarstaaten

7. Gemäß Artikel 27 Abs 5f findet mindestens zehn Tage vor Wiedereinführung der Grenzkontrollen eine „Konsultation, gegebenenfalls einschließlich gemeinsamer Sit­zungen zwischen dem Mitgliedstaat, der die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen beabsichtigt, den anderen Mitgliedstaaten, insbesondere jenen, die von der solchen Maßnahmen unmittelbar betroffen sind, und der Kommission“ statt. Gibt es


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite