13. Nach welchen Gesichtspunkten wurde entschieden, an welchen Grenzen Kontrollen stattfinden sollen und an welchen nicht? Welche Indikatoren wurden dabei verwendet und wer legte diese fest?
a. Warum wird an der Grenze zu Italien nicht kontrolliert?
14. Kontrollen werden nur als "letztes Mittel" wiedereingeführt. Welche weiteren Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um eine Wiedereinführung der Grenzkontrollen zu vermeiden?
a. Wie wurde diese evaluiert?
b. Warum waren bzw. sind diese nicht ausreichend?
15. Der Innenminister argumentiert in seinem Schreiben, dass nur Binnengrenzkontrollen „den österreichischen Grenzkontrollorganen das Instrument der Zurückweisung in den Nachbarstaat ermöglichen“. Warum können laut Ansicht der Bundesregierung polizeiliche Kontrollen in Grenznähe, die seit jeher auch im Schengenraum üblich sind und laut Art 23 Schengener Grenzkodex bzw. § 35 Abs 1 Z 6f SPG explizit vorgesehen sind, diesen Zweck nicht erfüllen?
16. Der Innenminister argumentiert in seinem Schreiben, dass „der Schmuggel von Tatmitteln (z.B. Waffen vom Westbalkan)“ ein „weiteres immanentes Sicherheitsrisiko“ darstellt und Grenzkontrollen hier einen Sicherheitsgewinn bringen. Wie viele und welche „Tatmittel“ wurden in der Zeit von (a) 12.11.17-11.5.18 und (b) seit 12.5.18 an der (i) österreichisch-slowenischen Grenze und (ii) österreichisch-ungarischen Grenze sichergestellt?
17. Art 26 Schengener Grenzkodexes erfordert eine Bewertung durch den Mitgliedsstaat, inwieweit mit einer derartigen Maßnahme der Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit gegebenenfalls voraussichtlich angemessen begegnet werden kann und ob die Verhältnismäßigkeit zwischen der Maßnahme und der Bedrohung gewahrt ist. Der Innenminister gibt in seinem Schreiben dazu lediglich bekannt, Österreich werde „die Kontrollmodalitäten so gestalten, dass diese der Bedrohungslage gegenüber verhältnismäßig sind und den grenzüberschreitenden Reise- und Warenverkehr möglichst wenig nachteilig beeinträchtigen“.
a. Der genannte Artikel verlangt die Bewertung der voraussichtlichen Auswirkungen jeglicher Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit, einschließlich als Folge von terroristischen Zwischenfällen oder Bedrohungen sowie durch die organisierte Kriminalität. Wie wurde hierbei vorgegangen? Welche Indikatoren wurden dabei verwendet und wer legte diese fest? Und was war das Ergebnis?
b. Der genannte Artikel verlangt ebenfalls die Bewertung der voraussichtlichen Auswirkungen, die diese Maßnahme auf den freien Personenverkehr innerhalb des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen haben wird. Wie wurde hierbei vorgegangen? Welche Indikatoren wurden dabei verwendet und wer legte diese fest? Und was war das Ergebnis?
c. Wie wurde die Bewertung der Verhältnismäßigkeit zwischen Maßnahme und Bedrohung durchgeführt? Welche Indikatoren wurden dabei verwendet und wer legte diese fest? Und was war das Ergebnis?
d. Wie wurden die Auswirkungen auf Ordnung und Sicherheit und die Auswirkungen auf den freien Personenverkehr miteinander verglichen? Welche Indikatoren wurden dabei verwendet und wer legte diese fest? Und was war das Ergebnis?
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