Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung, 19. Oktober 2018 / Seite 21

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in der Europäischen Union, dass man natürlich retten und zurückstellen muss, denn nur so kann man die Migrationsherausforderungen nachhaltig in den Griff bekommen.

Ich rate Ihnen, wenn Sie nicht auch im nächsten Jahr erst im Nachhinein wieder auf die Linie der Bundesregierung umschwenken wollen, das jetzt gleich zu tun. Es würde Ihnen besser anstehen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Sehr schlechte Rede!)

Wir haben genau aus diesen Gründen den Kampf gegen illegale Migration als eine der Prioritäten des österreichischen Ratsvorsitzes gewählt. Ich bin froh, sagen zu können, dass wir es mit vereinten Kräften geschafft haben, eine Trendwende in der Migra­tionspolitik in ganz Europa zu erwirken. Mittlerweile ist es absolut akzeptiert, dass man natürlich einen guten Außengrenzschutz braucht, mittlerweile ist es absolut akzeptiert, dass ein Retten und Zurückbringen die einzige nachhaltige Lösung ist, und mittlerweile ist auch allgemein akzeptiert, dass man das nur gemeinsam mit den Drittstaaten, mit den Ländern in Nordafrika erreichen kann. (Abg. Leichtfried: Wann kommen Sie eigentlich zu den Fragen?) Diesen Weg werden wir weiter gehen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Leichtfried: Ein zögerlicher Applaus war das!)

Ich darf nun zur Beantwortung Ihrer Fragen kommen und darf einleitend dazu fest­stellen, dass diese in weiten Teilen den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres betreffen. (Abg. Leichtfried: Ja, und wo ist er? – Abg. Schieder: Im BVT ist er!) Wir werden sie trotzdem so weit wie möglich beantworten.

Zu den Fragen 1 und 2:

Nach dem Schengener Grenzkodex, Artikel 25 Abs. 1 erster Satz, ist einem „Mitglied­staat unter außergewöhnlichen Umständen die Wiedereinführung von Kontrollen [...] für einen begrenzten Zeitraum von höchstens 30 Tagen oder für die vorhersehbare Dauer der ernsthaften Bedrohung, wenn ihre Dauer den Zeitraum von 30 Tagen über­schreitet, gestattet“.

Zur Frage 3:

Die Rechtsmeinung der Bundesregierung deckt sich mit jener von anderen Schengen-Mitgliedstaaten, die ihrerseits Grenzkontrollen wieder einführen. Diese sind Deutsch­land, Dänemark, Norwegen, Schweden und Frankreich.

Zu den Fragen 4, 4d, 4e und 10:

Wie immer hat der zuständige Bundesminister für Inneres die entsprechende Entschei­dung unter Einbindung der anderen betroffenen Mitglieder der Bundesregierung unter Abwägung der rechtlichen und faktischen Optionen vorbereitet und am 10.10. 2018 gemäß Artikel 25 in Verbindung mit Artikel 27 die Wiedereinführung der Grenzkon­trollen an die Europäische Kommission und die anderen Mitgliedstaaten notifiziert.

Zur Frage 4a:

Nein, die Frage des freien Personenverkehrs ressortiert nach dem Bundesministerien­gesetz zum Bundesministerium für Inneres.

Zu den Fragen 4b und 4c:

Ja, der Briefentwurf lag vor und der Bundeskanzler wurde Anfang Oktober informiert.

Zu den Fragen 5, 5a und 5b:

Nach Auskunft des zuständigen Bundesministers für Inneres erfolgen laufend kons­truktive Gespräche mit der Europäischen Kommission. Dazu erfolgte weder gegenüber


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