Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung, 19. Oktober 2018 / Seite 23

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Generell stehen die Grenzpolizeiverantwortlichen Deutschlands und Österreichs in per­manentem Austausch, so auch hinsichtlich der bevorstehenden Wiedereinführung der Grenzkontrollen ab 12.11. und auch in Zukunft.

Zur Frage 11:

Die neuerliche Wiedereinführung der Grenzkontrollen ab 12.11.2018 beruht auf einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit im Sinne des Artikels 25 SGK. Grundlage dafür sind Analysen im Bereich der Migration, der Terroris­muslage und der grenzüberschreitenden Kriminalität. Zu ähnlichen Beurteilungen und Schlüssen kamen und kommen auch andere europäische Staaten, die ihrerseits Grenz­kontrollen wiederholt eingeführt haben, wie insbesondere Frankreich, Deutsch­land, Dänemark, Schweden und Norwegen.

Die zugelassenen Grenzkontrollstellen sind der Europäischen Kommission als An­hang IV zum Schengener Grenzkodex notifiziert worden.

Zu den Fragen 13 und 13a:

Aufgrund von laufenden Risikoeinschätzungen und der Rückgänge der Anlandungen in Italien. Als Indikatoren wurden die bereits unter 6a genannten Punkte herangezogen.

Zu den Fragen 14 und 14a:

Es erfolgen verstärkte Polizeikontrollen, wie von der Europäischen Kommission gefor­dert, im grenznahen Raum und an den Transitstrecken. Es erfolgen laufende Risikoein­schätzungen.

Zur Frage 14b:

Aufgrund eines noch nicht hinreichend funktionierenden EU-Außengrenzschutzes.

Zur Frage 15:

Weil eine Einreiseverweigerung nur im Zuge einer Grenzkontrolle erfolgen kann. Zudem wendet Ungarn das Rückübernahmeabkommen mit Österreich seit Beginn der Migrationskrise nicht an. Das heißt Personen, die innerhalb Österreichs aufgegriffen werden, können im Rahmen des Rückübernahmeabkommens nicht mehr an Ungarn übergeben werden.

Zur Frage 16:

Nach Auskunft des zuständigen Bundesministeriums für Inneres kann eine Beant­wor­tung dieser Frage in Anbetracht des dafür erforderlichen hohen Verwaltungsaufwandes und der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit (Ruf bei der SPÖ: Was, ernsthaft?) für die spezifisch genannten Zeiträume nicht erfolgen.

Darüber hinaus verweise ich auf die entsprechenden Risikobeurteilungen durch Europol.

Zu den Fragen 17a und 17d:

Die Indikatoren wurden bereits bei der Beantwortung der Frage 6a angeführt. Das Ergebnis der Risikoeinschätzung war eine Empfehlung zur Wiedereinführung der Bin­nengrenzkontrollen ab 12. November 2018.

Zu den Fragen 18a und 18b:

Seit der ersten Wiedereinführung der Binnengrenzkontrollen im September 2015 wurde monatlich ein Bericht über die Maßnahmen und Fakten zur Wiedereinführung der Bin­nengrenzkontrollen an die Europäische Kommission, an den Rat und an die Mitglied­staaten übermittelt.

 


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