18.38

Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Minister! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherin­nen und Zuseher! Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben bereits ausgeführt, wa­rum es in den letzten Wochen in Einzelfällen bedauerlicherweise zum Auszahlungs­stopp der erhöhten Familienbeihilfe gekommen ist.

Zum Glück ist unsere Bundesministerin Bogner-Strauß sofort eingesprungen und hat klargestellt, dass es da zu keiner Schlechterstellung kommt und dass die erhöhte Fa­milienbeihilfe für Kinder und Erwachsene mit Behinderung weiterhin ausbezahlt wird. Auch Rückforderungen können damit ausgeschlossen werden.

Mit dem vorliegenden Initiativantrag wird diese Zusicherung nun gesetzlich festgehal­ten. Ergänzend dazu bringe ich folgenden Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Norbert Sieber, Edith Mühlberghuber, Birgit Silvia Sandler, Michael Bernhard, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einbeziehung von Behindertenorganisationen in die Erarbeitung des Einführungserlas­ses und Evaluierung der Neuregelung“

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Frauen, Familie und Jugend wird ersucht,

– Behindertenorganisationen in die Erarbeitung des an die Finanzämter adressierten Einführungserlasses zur Vollziehung der gegenständlichen Sicherstellung der erhöhten Familienbeihilfe für alle Menschen mit Behinderung, die bisher einen Eigenanspruch hatten, einzubeziehen und

– die Vollziehung dieser Bestimmungen auf Basis eines laufenden Monitorings im Hin­blick auf Einzelfälle und Gesamtvolumen ein Jahr nach Inkrafttreten einer Evaluierung zu unterziehen und diese in Form eines Berichts dem Parlament zuzuleiten.

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Dieser Entschließungsantrag, der von allen Fraktionen mitgetragen wird, ist in einem konstruktiven Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern von Behindertenorganisa­tionen entstanden. Auch wenn in diesem Gespräch noch nicht alle Bedenken ausge­räumt werden konnten, so hoffe ich doch sehr, dass dies im weiteren Verlauf passiert.

Ich bin davon überzeugt, dass der Initiativantrag die bisherige bewährte Praxis sicher­stellt. Und wenn Ihnen zu Ohren kommt, dass es einen Fall eines Menschen mit Behin­derung gibt, der Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe hatte und diesen jetzt nicht mehr hat, dann melden Sie sich bei uns! Das Ministerium wird jeden Fall einzeln prüfen und sich ihn noch einmal genau anschauen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich möchte hier aber noch eine ganz andere Perspektive ansprechen. Es steht außer Frage, dass ein behinderungsbedingter Mehraufwand von der öffentlichen Hand aufge­fangen werden soll. Was ich allerdings schon infrage stelle, ist, dass erwachsene Men­schen mit Behinderung Kinderbeihilfe, wie wir sie in der Umgangssprache nennen, zu­erkannt bekommen. Das Gesetz macht damit Erwachsene, selbstbewusste und selbst­bestimmte Menschen zu Kindern.

Manche mögen jetzt sagen, das ist Wortklauberei oder das ist überhaupt nicht wichtig, aber ich finde das sehr wichtig, denn wie sagt so schön der Talmud: Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte. Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlun­gen. – Zitatende.

Wenn wir erwachsene Menschen mit Behinderungen als Kinder denken, behandeln wir sie vermutlich dann auch so. Kein erwachsener Mann und keine erwachsene Frau möchte wie ein Kind behandelt werden. Tun wir das bitte auch nicht mit Menschen mit Behinderung! – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.42

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Norbert Sieber, Edith Mühlberghuber, Birgit Silvia Sandler, Michael Bernhard, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kira Grünberg, Petra Wagner

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Einbeziehung von Behindertenorganisationen in die Erarbeitung des Einfüh­rungserlasses und Evaluierung der Neuregelung

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 12.) Bericht des Ausschusses für Familie und Jugend über den Antrag 386/A der Abgeordneten Norbert Sieber, Edith Mühlberghu­ber, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familienlas­tenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (292 d.B.)

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Frauen, Familie und Jugend wird ersucht,

– Behindertenorganisationen in die Erarbeitung des an die Finanzämter adressierten Einführungserlasses zur Vollziehung der gegenständlichen Sicherstellung der erhöhten Familienbeihilfe für alle Menschen mit Behinderung, die bisher einen Eigenanspruch hatten, einzubeziehen und

– die Vollziehung dieser Bestimmungen auf Basis eines laufenden Monitorings im Hin­blick auf Einzelfälle und Gesamtvolumen ein Jahr nach Inkrafttreten einer Evaluierung zu unterziehen und diese in Form eines Berichts dem Parlament zuzuleiten.“

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