Stenographisches Protokoll
43. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich
XXVI. Gesetzgebungsperiode Mittwoch, 24. Oktober 2018
Dauer der Sitzung
Mittwoch, 24. Oktober 2018: 9.04 – 23.15 Uhr
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Tagesordnung
1. Punkt: Bericht über den Antrag 345/A(E) der Abgeordneten August Wöginger, Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend bis zu 24 Monate Anrechnung von Karenzzeiten in allen Kollektivverträgen
2. Punkt: Bericht über den Antrag 380/A(E) der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Anerkennung von Karenzzeiten als Vordienstzeiten
3. Punkt: Bericht über den Antrag 382/A(E) der Abgeordneten Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend die vollwertige Anrechnung von Karenzzeiten für Gehaltsvorrückungen
4. Punkt: Bericht über den Antrag 340/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Mag. Gerald Loacker, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lehrlinge – Integration vor Zuzug
5. Punkt: Bericht über den Antrag 6/A der Abgeordneten Mag. Christian Kern, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird
6. Punkt: Bericht über den Antrag 215/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Weiterführung der Beschäftigungsaktion 20.000
7. Punkt: Bericht über den Antrag 387/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Hermann Brückl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Wirksamwerden der Verordnung (EU) 2017/2402 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für Verbriefungen und zur Schaffung eines spezifischen Rahmens für einfache, transparente und standardisierte Verbriefung (STS-Verbriefungsvollzugsgesetz – STS-VVG) erlassen wird und mit dem das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Versicherungsaufsichtsgesetz 2016, das Aktiengesetz, das Immobilieninvestmentfondsgesetz und das Bankwesengesetz geändert werden, und den