Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 50

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schi­manek. Ich darf ihr das Wort erteilen.


10.49.00

Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kollegen! Meine Damen und Herren Zuschauer auf der Galerie – es sind auch junge Frauen dabei, die, wie ich glaube, dieses Thema ganz besonders interessieren wird! Auch ich begrüße es sehr, dass wir es jetzt geschafft haben, diesen Antrag ge­meinsam mit dem Koalitionspartner zu beschließen.

Die Anrechnung der Karenzzeiten ist mir schon seit Jahren ein großes, großes Anlie­gen, und ich glaube, wir gehen jetzt einen richtigen Schritt in die richtige Richtung, ei­nen großen Schritt, um Gehaltsunterschiede zwischen Frauen und Männern auszuglei­chen und auch die Pensionsschere zu schließen. Zukünftig sollen Frauen und auch die wenigen Männer, die bis zu 24 Monate zu Hause bleiben, diese Zeit auch für die Ge­haltsvorrückungen angerechnet bekommen; ebenso für Urlaubsansprüche, Kündi­gungsfristen, Entgeltfortzahlungen und Krankenstandsansprüche.

Hauptsächlich werden Frauen mit Kindern von der Anrechnung der Karenzzeiten profi­tieren. Wir wissen aufgrund der Einkommensberichte, dass bei Frauen ohne Kinder kaum große Unterschiede zu erkennen sind; zu bis zu 90 Prozent verdienen Frauen ohne Kinder gleich viel wie Männer. Die großen Gehaltsunterschiede zeigen sich erst dann, wenn Frauen zu Hause bleiben und ihre Kinder betreuen – nicht nur durch die Berufswahl. Mir ist das seit Jahren ein Anliegen, und es sind auch schon sehr viele Anträge diesbezüglich von mir gestellt worden, auch in den beiden letzten Perioden, in denen ich bei den damaligen Parteien leider kein Gehör gefunden habe.

Etwas irritierend fand ich heute auch die Aussagen des Kollegen Muchitsch. Irgendwie verfestigt sich dadurch in mir der Eindruck, dass alles, was vor dem 15. Oktober 2017 passiert ist, von Ihnen vergessen worden ist. Ich habe mir nämlich die Protokolle be­treffend meine Anträge angesehen, und damals, in der Sitzung vom 14.10.2015, mein­te die damalige Frauenministerin Heinisch-Hosek: „Ich meine, dass gesetzliche Rege­lungen zu den [...] Kollektivverträgen, die in Österreich verhandelt werden, nicht ein­fach umzusetzen sind.“ – Passt. Und weiter: „Ich lehne es auch persönlich ab, den So­zialpartnerverhandlungen in Gesetzen vorzugreifen.“ – Also ich muss sagen, es ist schon eigenartig, wenn man dann zwei, drei Jahre später etwas ganz anderes hört. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Auch Kollege Knes hat in den Ausschusssitzungen mehr­mals darauf hingewiesen, wie wichtig die Sozialpartner sind, und dass man das ja nicht mit Gesetzen machen soll.

Aber jetzt noch einmal inhaltlich zum Antrag des Kollegen Loacker: Auch da gehe ich mit dem Koalitionspartner d’accord. Diese Entscheidung sollen Familien selber treffen dürfen. Ich möchte die Wahlfreiheit für Familien, und ich möchte Familien nicht vor­schreiben, wer wie lange in Karenz gehen darf beziehungsweise muss.

Ich weiß, Sie waren auch inhaltlich immer gegen unsere Forderung nach Anrechnung der Karenzzeiten, weil Sie eben gemeint haben, es geht bei diesen Vorrückungen nur um Erfahrungszuwächse. Ich kann Ihnen sagen, das Gegenteil ist der Fall: Die Sozial­kompetenzen, die Frauen und Männer in der Karenzeit für sich erwerben, sind wertvoll und für den Arbeitsmarkt auch unverzichtbar. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

10.52


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Hei­nisch-Hosek. – Bitte. (Abg. Belakowitsch: Jetzt erklären Sie das einmal!)


10.52.58

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministe­rin! Hohes Haus! An die Frauen mit Kindern oder die Männer mit Kindern, die gerade in


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