Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 64

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arbeiten zu können. Sie erfüllen fast alle Bedingungen, um die Rot-Weiß-Rot-Karte be­antragen zu können. Und ich sage fast, weil diese Rot-Weiß-Rot-Karte, und da gibt mir Abgeordneter Hammer ja recht, reformiert werden muss. Die muss zugänglicher ge­macht werden, damit heimische Klein- und Mittelbetriebe wirklich die Möglichkeit ha­ben, sich Lehrlinge aussuchen zu können, die hier im Land sind. (Beifall bei der Liste Pilz sowie des Abg. Leichtfried.)

Ich möchte noch einmal auf diese Rechtsstaatlichkeitsdebatte eingehen, weil es mir einfach ein Dorn im Auge ist, dass immer auf die Rechtsstaatlichkeit verwiesen wird und es immer heißt, die Rechtsstaatlichkeit muss beachtet werden. Da gebe ich Ihnen ja recht – als Anwältin, als Juristin ist mir die Rechtsstaatlichkeit wichtig (Abg. Bela­kowitsch: Aber?) –, aber die Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass jeder vor dem Gesetz gleich ist und dass für jeden das Gesetz auch gleich angewendet wird. (Abg. Bela­kowitsch: Eben!) Es ist unsere Pflicht, dort genau zu schauen, wo das nicht der Fall ist (Abg. Leichtfried: Ein sehr guter Einwand!), wo eben das Recht nicht für alle gleich ist.

Schauen wir uns doch einmal die Verwaltungsbehörde an, die Asylbescheide ausstellt, das BFA. Wir haben einen Anteil von aufgehobenen Bescheiden von 42 Prozent. 42 Prozent der erstinstanzlichen Bescheide werden aufgehoben! Das ist unerträglich, wenn man bedenkt, dass diese Zahl in keinem anderen Verwaltungsverfahren so hoch ist. Es ist umso unerträglicher, wenn man bedenkt, dass dieses Verwaltungsverfahren immens wichtig ist, weil das Leben der Menschen, die Schutz brauchen und diesen nicht bekommen und ungerechtfertigterweise diesen nicht bekommen, vom Tod bedroht ist. Deswegen hat diese erstinstanzliche Behörde eine immense Verantwor­tung.

Um Ihnen zu zeigen, dass sie dieser Verantwortung teilweise nicht gerecht zu werden scheint, möchte ich Ihnen ein paar Textstellen aus den erstinstanzlichen Bescheiden dieser Behörde vorlesen. Dann können Sie selbst entscheiden, ob wir nicht aufstehen müssen und hier wirklich aufschreien müssen, weil diese Bescheide nämlich nicht nach rechtsstaatlichen Prinzipen ausgestellt werden.

Einer Person, die Asyl beantragt hat, weil sie homosexuell ist, wurde vorgeworfen: Wenn sie tatsächlich ein Interesse an Homosexualität hätte, dann müsste doch porno­grafisches Material auf ihrem Handy zu finden sein. (Ruf bei der SPÖ: Ein Skandal!)

Einer anderen Person wurde vorgeworfen: „Völlig an den Haaren herbeigezogen“ – ich zitiere, bitte, das BFA – „sind Ihre Behauptungen, dass Frauen im Islam keine Rechte hätten. Es ist bekannt, dass in Afghanistan Frauen in nahezu allen Berufen tätig sind. Sie studieren auf Universitäten, sind in den Medien aktiv, sind politisch Aktiv und sogar Provinzvorstände.“ (Abg. Leichtfried: Das ist ja unerhört!) Und dann kommt noch das Absurde: „Es gibt Yoga-, Schwimm- und Radfahrgruppen in Kabul, [..]“

Das sind die Begründungen, mit denen Personen abgeschoben werden, mit denen Personen in ein Land geschickt werden, in dem sie einfach nicht sicher sind! – Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Rosenkranz: Haben Sie jetzt den ganzen Bescheid vorgelesen? War das der ganze Bescheid? – Abg. Gudenus: Sie diskreditieren eine ganze Behörde!)

11.39


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wer­ner Neubauer. – Bitte.


11.39.29

Abgeordneter Werner Neubauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in der Debatte jetzt schon einiges an Pro- und Kontraargumenten gehört zur Frage, ob man diese jun-


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