Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 96

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Hanger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.33.11

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Wir debattieren das Pensionskassengesetz, und ich darf mich dem Großteil der Vorredner anschließen: Es ist ein gutes Gesetz. Es bringt bessere Regelungen bei der grenzüberschreitenden Übertragung von Pensionsrechten, es bringt verbesserte Informationspflichten, es bringt ein verbessertes Risikomanagement, es bringt mehr Ertragschancen, und am Ende des Tages bringt es auch mehr Kapital für unsere Wirtschaft. Das ist, glaube ich, das Allerwichtigste: Es schafft wieder Arbeitsplätze, und bei allen politischen Gestal­tungsaufgaben ist es immer wieder das Wichtigste, dafür Sorge zu tragen, dass Ar­beitsplätze geschaffen und erhalten werden.

Ich möchte aber auch insgesamt auf die Diskussion zum Pensionssystem eingehen. Klar ist auch, wir haben eine demografische Entwicklung, die so ist, wie sie ist, und wenn wir fünf, wenn wir zehn, wenn wir 20, wenn wir 30 Jahre nach vorne schauen, wird es so sein, dass die Anzahl der Pensionsbezieher tendenziell größer wird und die Anzahl der Beitragszahler tendenziell geringer. Das heißt, man wird auch darüber nachdenken, wie man ein Pensionssystem behutsam weiterentwickelt.

Ganz gar klar ist, und das möchte ich schon auch in aller Deutlichkeit sagen, in der ge­samtheitlichen Betrachtung der verschiedenen Säulen in unserem Pensionssystem wird die gesetzliche Pension immer die wichtigste Säule bleiben, gar keine Frage – sie ist über gesetzliche Beiträge finanziert, sie ist über das Steuersystem finanziert –, aber es macht auch durchaus Sinn, darüber nachzudenken, dass man die gesetzliche Pension mit der betrieblichen Pension, mit der sogenannten zweiten Säule, und mit der dritten Säule, mit der privaten Vorsorge, ergänzt. Das sagt einem doch ganz einfach der Hausverstand, und es ist auch im Regierungsprogramm vorgesehen, die zweite Säule zu stärken.

Angedacht ist, dass das neben der Betriebsausgabe für Unternehmen – Unternehmen können das ja jetzt schon machen, nämlich bis maximal 10 Prozent der Lohneinkünfte für eine freiwillige Sozialleistung verwenden und damit auch eine Betriebsausgabe gel­tend machen – auch für den Arbeitnehmer gelten soll. Das ist das große Ziel, weil, und darauf möchte ich explizit hinweisen, das ja eigentlich sogar nur eine Steuerverschie­bung und keine Steuervermeidung ist, denn wenn man in dieses System einzahlt und später eine höhere Pension bekommt, muss diese natürlich dann wieder besteuert werden, und das hilft dem Gesamtsystem in der Finanzierung insgesamt natürlich auch.

Einen Gedanken möchte ich auch noch loswerden, weil Kollege Krainer immer davon spricht, dass wir nicht dazu beitragen, Gewinnverschiebung zu vermeiden. – Ich halte hier ganz klar und dezidiert fest: Genau das Gegenteil ist der Fall! Unter der Feder­führung unseres Bundesfinanzministers werden im Ecofin-Rat – wir haben das ganz groß auf der Agenda der Ratspräsidentschaft – erste konkrete Maßnahmen eingeleitet. Österreich hat, ganz im Gegensatz zur Aussage des Abgeordneten Krainer, eine Füh­rungsrolle übernommen, und darauf bin ich durchaus ein bisschen stolz. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

13.35


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Linder zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.36.11

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen, geschätzte Kollegen! Die Änderung des Pen-


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