Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 100

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Wesentliche Inhalte dieses Abkommens betreffen den Informationsfluss. Derzeit kann man mangels einer entsprechenden Vereinbarung mit der Republik Kosovo keinen steuerlichen Informationsaustausch nach dem internationalen Standard durchführen. Durch die Aufnahme einer entsprechenden Bestimmung in das Abkommen erfüllt Ös­terreich seine internationalen Verpflichtungen zur Umsetzung dieses Standards und schafft darüber hinaus verlässliche Rahmenbedingungen für die Bürger in diesen bei­den Staaten, die wirtschaftliche Aktivitäten setzen, schafft steuerliche Transparenz und regelt gegenseitige Amtshilfe. Letztendlich ist es auch so, dass bei Nichtverwirklichung dieses Übereinkommens auch für die Wirtschaft negative Begleiterscheinungen vor­handen wären.

Zuletzt möchte ich noch auf die finanziellen Auswirkungen hinweisen: Wir rechnen mit steuerlichen Mindereinnahmen in der Höhe von 68 Millionen Euro pro Jahr, aber mit steuerlichen Mehreinnahmen in der Höhe von 232 Millionen Euro pro Jahr. Darum ist es auch aus diesem Grund ein gutes und ein wichtiges Abkommen. Ich ersuche um Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

13.49


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Androsch. – Bitte, Herr Abgeordneter.


13.49.08

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Fi­nanzminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Doppelbesteuerungsabkommen wurde von meinem Vorredner, Abgeordnetem Eßl, sehr ausführlich dargestellt. Ich darf grundsätzlich anmerken, dass diese Doppelbesteuerungsabkommen wichtige Abkom­men sind, vor allem wenn es um den Informationsaustausch geht. Daher wird dieses Abkommen von uns befürwortet, vor allem auch deswegen, weil darin auch die An­rechnungsmethode verankert worden ist. Sie wissen, dass es der SPÖ vor allem um Steuerfairness, aber auch um Steuergerechtigkeit – nicht nur national, sondern auch international – geht, und daher glaube ich, dass es wesentlich ist, einen weiteren Schritt zu setzen. Das heißt, wir müssen uns intensiv mit dem Thema der digitalen Be­triebsstandorte auseinandersetzen. In der Europäischen Union gibt es diesbezüglich Überlegungen, die zu befürworten sind, die ein richtiger Schritt sind.

Wir haben derzeit die Ratspräsidentschaft inne, daher erwarte ich mir von Ihnen, Herr Finanzminister, und von dieser Bundesregierung, dass es in diesem Prozess auch Fortschritte auf internationaler Ebene gibt, dass es zu Verankerungen kommt, dass es zu Ergebnissen kommt. Ich wünsche mir, dass Sie uns im Dezember berichten kön­nen, welche Erfolge Österreich als vorsitzführendes Land in diesen Verhandlungen, diese zu verankern, erzielt hat, denn es ist auch wichtig, dass die digitalen Betriebs­standorte vor allem in diesen Doppelbesteuerungsabkommen verankert werden und auch dort verhandelt werden.

Kollege Hanger hat davon gesprochen, dass das Thema der Gewinnverschiebung auf der Agenda steht. Das ist schön zu hören, Herr Finanzminister. Es ist schön zu hören, dass das ein Thema ist. Sie haben heute von der Wahrnehmung gesprochen, was den Menschen in diesem Land vorenthalten wird. Meine Wahrnehmung ist, dass es gerade in diesem Bereich an der Schlagzahl fehlt. Hier fehlt das Tempo, so wie wir es bei die­sem Abkommen sehen. Manches geht sehr rasch, aber das Tempo in dem Bereich – wenn es um die Gewinnverschiebung geht, wenn es um die Bekämpfung dieser Ge­winnverschiebung geht – ist ein sehr, sehr langsames. Ich mache mir Sorgen, dass wir, wenn es nur auf der Agenda steht und es nur international verhandelt wird, den Blick auf das Nationale hintanstellen.

Die SPÖ hat im Ausschuss für Finanzen schon mehrmals einen Gesetzesvorschlag eingebracht, von dem man den Blick gerne abwendet und der immer wieder aufgrund


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