Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 189

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zum Thema Erhöhung der Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderung zu Wort ge­meldet, weil ich glaube, dass es ganz wichtig ist, dass wir uns diesem Thema, dass wir uns den Menschen mit besonderen Bedürfnissen widmen; sie verdienen unsere Auf­merksamkeit.

Grundsätzlich hat ja die Familienbeihilfe das familienpolitische Ziel, die Eltern zu ent­lasten, und da ist es ganz gleich, ob die Kinder eine Beeinträchtigung haben oder nicht. Wie schwer es für Familien ist, ein beeinträchtigtes Kind zu haben, weiß man ver­mutlich erst dann, wenn es einen selbst betrifft oder wenn man Bekannte hat, bei de­nen man miterlebt, wie schwer der Alltag ist und wie groß die Herausforderungen in diesem Alltag sind.

In meiner täglichen Arbeit in der Gemeindepolitik habe ich viel mit Menschen zu tun, die eine Beeinträchtigung haben, und ich habe letzte Woche mit einer Mutter aus Kla­genfurt sprechen können, die mir gesagt hat, dass ihr die erhöhte Familienbeihilfe sehr geholfen hat. Sie hilft ihr sehr im Alltag, zum einen, weil sie dadurch auch Selbstbe­halte bei den Therapien ein bisschen abfedern kann, und zum anderen aber auch, weil sie damit für viele Investitionen ansparen kann, ob das jetzt ein Krankenbett ist, auf das sie schon seit zwei Jahren spart, ob das jetzt ein Duschstuhl ist, der 2 800 Euro kostet, damit sie ihren achtjährigen Sohn duschen kann, oder ob das ein Einbausitz ist, damit sie ihren Sohn ins Auto heben kann und aus dem Auto wieder herausbringt. – Ja, die erhöhte Familienbeihilfe hilft bei der Bewältigung des Alltags.

Sehr geehrte Opposition, ich halte es nicht für sinnvoll, ein so wichtiges Thema zu ver­wenden, um in der Bevölkerung Verunsicherung zu betreiben. Da spreche ich jetzt auch Sie an, Frau Kollegin Erasim: Sie sollten sich zum einen besser in die Anträge einlesen, und zum anderen finde ich es wirklich letztklassig, dass Sie Ihre eigene Profi­lierung auf dem Rücken dieser Menschen betreiben. Bitte schreiben Sie sich das auch hinter Ihre sozialdemokratischen Ohren! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Wir haben – und das betone ich jetzt noch einmal, das ist ganz wichtig – die Behin­dertenverbände in diesen Gesetzgebungsprozess eingebunden. Ich bin selbst immer wieder in Kontakt mit dem Österreichischen Zivil-Invalidenverband; der Austausch ist wichtig. Um es noch einmal zu betonen: Wenn eine erwerbsunfähige Person oder ein erwerbsunfähiger beeinträchtigter Jugendlicher nicht zur Gänze aus öffentlichen Mitteln versorgt wird, besteht der Anspruch auf die Familienbeihilfe. Noch einmal: Das Moni­toring wird von der Bundesministerin durchgeführt, und – ganz besonders wichtig zum Abschluss – alle Menschen mit einer Beeinträchtigung, die bisher einen Anspruch auf die erhöhte Familienbeihilfe gehabt haben, werden diese auch weiterhin beziehen kön­nen. Dafür sorgt ja auch diese freiheitliche Gesetzgebung. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zum Abschluss meiner Rede darf ich mich ganz besonders bedanken, und zwar bei allen Menschen, die sich tagtäglich um Kinder und Jugendliche, die eine Beeinträchti­gung haben, kümmern, die sich in ihrer Arbeit liebevoll aufopfern. Ich möchte festhal­ten, dass wir Freiheitlichen die Inklusion leben. Wir Freiheitlichen haben ein Herz für die Menschen, ein Herz für Familienpolitik. Das ist uns nicht nur inhaltlich, sozialpoli­tisch wichtig, sondern wir werden auch diesen monetären Beitrag weiterhin sicher­stellen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

18.37


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Kira Grünberg zu Wort. – Bitte.


18.38.07

Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Minister! Geschätzter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherin-


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