Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 205

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Das Beispiel mit der Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür hat natürlich viel Ver­trauen gekostet. Es bedeutet, dass man die Nutzungsdaten von uns allen, die wir im Internet unterwegs sind, auf den Verdacht hin, dass etwas passieren könnte, einfach sammeln würde. Kollege Stefan, Sie schauen schon, Sie hätten also keine Angst, dass man Ihre Nutzungsdaten im Internet kontrolliert? (Abg. Stefan: Wir sind da schon da­gegen, das haben wir ja gestrichen!) – Das wurde dann gestrichen, aber die Frage ist: Wie ist das hineingekommen? Es geht natürlich nicht, dass man kritische Stellungnah­men hat und dass dann irgendetwas in ein Gesetz hineingeschummelt wird in der Hoff­nung, es werde schon niemandem auffallen. – Das hat nicht funktioniert.

Dann war es der falsche Ausschuss. Im Ausschuss hat es dann noch einmal 24 Stun­den davor jede Menge Änderungen gegeben; Ausschussfeststellungen, weil man bis zum Schluss nicht genau gewusst hat, was ein Antennentragmast ist.

Ich halte das Thema aber für zu wichtig und glaube, dass wir dranbleiben sollten. Es hat in diesem ersten Anlauf nicht ganz gut funktioniert, aber das Thema ist zu wichtig, wir werden es gemeinsam hinbekommen.

Noch zwei Punkte, die mir persönlich im Telekommunikationsgesetz noch fehlen wür­den: Eines sind die Ping-Anrufe. Das ist eine Kostenfalle, die einfach erklärt ist: Du be­kommst einen Anruf von einer Nummer und denkst, das sei irgendein fremdes Ortsge­biet, dabei ist es ein Mehrwertdienstanbieter irgendwo im Ausland. Du rufst zurück und das Ganze kostet dich ein kleines Vermögen. Deutschland hat diese Sache so gelöst, dass Warnmeldungen vorgeschaltet werden.

Der zweite Punkt ist eine wichtige Initiative, die Landeshauptmann-Stellvertreter Schick­hofer in der Steiermark gemeinsam mit allen Katastrophenschutzreferentinnen und -re­ferenten der Bundesländer vorantreibt.

Ich darf dazu einen Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Philip Kucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Alarm-SMS im Katastrophenfall zum Schutz der Österreicherinnen und Österreicher!“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie, wird aufgefordert, unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben im Zuge der zukünftigen Vergabe von Mobilfunkfrequenzen (5G) für alle neuen und be­reits bestehenden Mobilfunksysteme die Netzbetreiber dahingehend zu verpflichten, den für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden die Möglichkeit einer zellbezo­genen Informationsaussendung (‚Cell Broadcast Service‘) unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.“

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(Beifall bei der SPÖ.)

Einfach erklärt: Im Katastrophenfall ist es wichtig. Wir haben in einer Region in Kärnten einen Föhnsturm gehabt. Für alle Menschen, die sich im Gebiet der Funkzellen aufhal­ten, hätte die Behörden die Möglichkeit, sofort Alarmnachrichten, Verhaltensrichtlinien und Ratschläge abzusenden. Ich glaube, dass das Sinn macht, denn man könnte all die Menschen auch erreichen. Es wäre jetzt die große Chance, diesen Punkt aufzu­nehmen. Ich darf alle Parteien ersuchen, diese wichtige Initiative zum Schutz der ös­terreichischen Bevölkerung mit zu beschließen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.33

 


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