Bergbahnennutzende Wintersportler generieren einen Bruttoumsatz von sagenhaften 8 Milliarden Euro, das ist immerhin mehr als das doppelte Jahresbudget des Landes Tirol, und sorgen für ein Umsatzsteueraufkommen von 1 Milliarde Euro, also insgesamt für eine Wertschöpfung von 4,3 Milliarden Euro. Österreichs Seilbahnen beschäftigen indirekt fast 100 000 Mitarbeiter, direkt 17 300, auch das kommt den Regionen sehr zugute.
Seit dem Jahr 2000 haben wir 9 Milliarden Euro in Sicherheit, Qualität und Komfort der Anlagen investiert. Das ist auch ein Grund, warum wir diesbezüglich international zu den drei führenden Nationen der Welt gehören, nämlich neben den USA und Frankreich; wir sind die Nummer Zwei.
Als ökonomisch denkende und innovative Branche haben Österreichs Seilbahnbetriebe bereits vor Jahren erfolgreiche und wichtige Schritte gesetzt, um die Zukunft des heimischen Tourismus zu sichern, und werden das konsequent im Winter, aber auch im Sommer – immerhin machen wir inzwischen 10 Prozent des Umsatzes im Sommer –, weiter tun.
Mit der heutigen Beschlussfassung dieses anstehenden Seilbahngesetzes erfolgt nicht nur die Anpassung an eine EU-Vorgabe, sondern auch ein richtiger und wichtiger Schritt in Richtung Verwaltungsvereinfachung und Praxisnähe. Wir haben den Beweis erbracht – dafür Danke, Herr Bundesminister –, dass wir das mit Hausverstand umgesetzt haben und ohne Gold Plating durchgekommen sind.
Zur Verbesserung zählt: Vereinheitlichung der Konzessionsdauer auf 50 Jahre, Entfall der technischen Überprüfung bei der Konzessionsverlängerung – dafür gibt es erst nach 40 Jahren eine Generalrevision –, ein durchforsteter und reduzierter Sicherheitsbericht, und vieles mehr. Vor allen Dingen konnten wir die aufschiebende Wirkung so regeln, dass es eben nicht vorkommen kann, dass, wenn drei oder vier Wochen vor Weihnachten eine Seilbahn abgenommen wird, ein Grundeigentümer oder irgendjemand, der Böses will, die Seilbahn erpresst. Diese aufschiebende Wirkung wurde abgeschafft.
Schade ist, dass wir die Länder nicht davon überzeugen konnten, dass bei den kuppelbaren Sesselbahnen die Betriebsbewilligung und die Baugenehmigung aus der gleichen Hand kommen.
Mit dem neuen Seilbahngesetz hat eine erfolgreiche heimische Branche auch weiterhin einen sinnvollen gesetzlichen Rahmen, um auch in Zukunft ganz oben mitzuspielen. Dafür ein herzliches Vergelts Gott im Namen der Branche an alle, die dazu beigetragen haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Ein besonderer Dank gilt natürlich der strengen, aber immer lösungsorientierten Seilbahnbehörde unter Ministerialrat Schröttner, der auch im Rahmen der Oitaf Österreichs Seilbahnwirtschaft international vertritt, und natürlich ganz besonders Ihnen, Herr Minister.
Ihnen allen empfehle ich dieses Wochenende am Freitagabend die Weltcupparty in Sölden zu besuchen und am Samstag den Fernseher einzuschalten: Um 10 Uhr Riesentorlauf der Damen, und am Sonntag Riesentorlauf der Herren. Die Wintersaison kann beginnen! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
20.12
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kumpitsch. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben
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