20.43
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Frau Präsident! Frau Präsident des Rechnungshofes! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! In der Presse wurde geschrieben: „Zu hohe Chef-Gagen im gemeinnützigen Wohnbau“; „Die Prüfer empfehlen präzisere Festlegungen und Definitionen der Gagen sowie den Verzicht auf Sonderregelungen, um künftig Überschreitungen zu vermeiden.“
Der Rechnungshof hat also die gemeinnützigen Wohnbauträger – vier an der Zahl – von April 2016 bis Juni 2016 geprüft. Er hat dabei die Bezüge der Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer unter die Lupe genommen. Betroffen hat diese Prüfung die Gemeinnützige Donau-Ennstaler Siedlungs-Aktiengesellschaft, die Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft der Stadt Linz, die Gemeinnützige Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft der Wiener Stadtwerke sowie die Vorarlberger gemeinnützige Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft.
Ziel war es, die Aktivbezüge zur Angemessenheit der erbrachten Leistung bei diesen Wohnbauvereinigungen in Vergleich zu setzen. Geprüft wurden auch Prämien und Sonderzahlungen sowie die Altersvorsorge und gesetzliche oder auch einzelvertragliche Pensionsleistungen.
Kurz und bündig kann man sagen, dass teilweise die Bezügeobergrenze von Bundesbeamten in der höchsten Funktionsstufe, die derzeit 144 000 Euro pro Jahr beträgt, überschritten wurde. Es wurden statt Überstundenpauschalen teilweise Verwendungszulagen gewährt. Es hat da einen Fall – der ist in der Ausschusssitzung intensiv diskutiert worden – von bis zu 17 Monatsgehältern pro Jahr gegeben, und aktiv wurden natürlich die Bezugsgrenzen überschritten.
Die vertraglichen Regelungen wurden unterschiedlich gestaltet. Die Vertragsschablonenverordnung des Bundes wurde in fast keinem Fall angewendet und es gab zusätzliche Vergünstigungen wie Abfertigungen, Jubiläumsgelder, höhere Urlaubsansprüche, automatische Bezugsanpassungen, Bilanzgelder, Tantiemen und Prämien.
Insgesamt zeigt dieser Rechnungshofbericht, dass es durchaus Handlungsbedarf gibt. Es wurde in der Ausschusssitzung ja oft angesprochen, dass es vom Rechnungshof 31 Schlussempfehlungen gegeben hat, wobei fünf direkt an das Ministerium ausgesprochen worden sind. Unsere Frau Bundesminister hat im Ausschuss klar mitgeteilt, dass es beim Bezügerecht eine Änderung geben wird, es soll je nach Verantwortung und Größe der Gesellschaft unterschiedliche Obergrenzen geben.
Abschließend kann man sagen, dass es grundsätzlich wohl so ist, dass wir gerade in diesem Bereich gute Leute haben sollten, die ordentlich bezahlt werden sollten, aber dass es Gagen geben soll, die auch im Verhältnis zu den erbrachten Leistungen stehen. Künftig sollten Sonderleistungen möglichst vermieden werden, trotzdem sollten die Gehälter in einem ausgewogenen Verhältnis zur Verantwortung stehen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
20.47
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Greiner zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich werde mich kurz auf zwei Berichte beziehen, zum einen auf den Bericht, der sich mit den Bezügen der Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder von Wohnbaugenossenschaften beschäftigt, und zum anderen auf den Bericht zum Internen Kontrollsystem.
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