Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 239

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stunden. Das halten wir für zu hoch, denn das verstößt dann auch gegen die Grenzen. Was wir wollen und was wir für sinnvoll halten würden, wäre eine Jahresbezugsgrenze im Sinne eines All-in-Bezugs. Das würde dann auch zur Vergleichbarkeit und Trans­parenz beitragen.

Wir haben gehört, dass es Überlegungen zu einer Novellierung des Wohnungsgemein­nützigkeitsgesetzes gibt, und auch die zuständige Bundesministerin hat diesbezüglich Überlegungen angekündigt.

Ein Thema sind die Vertragsschablonen. Wir glauben, dass die Bundes-Vertrags­schablonenverordnung sinngemäß für alle öffentlichen Wohnbauträger anzuwenden wäre.

Auch beim Sonderpensionenbegrenzungsgesetz geht es um die Anwendung und die Umsetzung in der Stadt Wien.

Auch bezüglich der Wohnungsverkäufe gibt es Anpassungsbedarf im Gesetz. Es feh­len Kriterien, sozusagen genauere Begriffsbestimmungen für den Substanzwert und für die Frage der Wertsicherungsberechnungen, denn das führt zu uneinheitlichen Preis­berechnungen. Da glauben wir, dass sich die Preisermittlung beim nachträglichen Wohnungsverkauf am Verkehrswert zum Verkaufszeitpunkt orientieren sollte.

Insgesamt glauben wir, dass es wichtig ist, dass Wohnbauträger eine wohnungswirt­schaftliche Strategie haben, die auf die nachhaltige Verfügbarkeit von leistbarem Wohn­raum auszurichten ist.

Zur Prüfkompetenz habe ich im Ausschuss gesagt, unsere Prüfkompetenz erstreckt sich nicht auf alle gemeinnützigen Wohnbauträger, sondern nur auf jene im öffentlichen Eigentum. Nimmt man Bezug auf den Auftrag und die Aufgaben von gemeinnützigen Wohnbauträgern, dann könnte man das natürlich auch in Betracht ziehen.

Betreffend IKS bei Direktvergaben gab es eine zentrale Empfehlung, und die richtete sich an das Bundeskanzleramt und an das Finanzministerium, und zwar dahin gehend, ein ressortübergreifendes Beschaffungscontrolling einzurichten. Im Rahmen der Digita­lisierung bestehen da auch Möglichkeiten, entsprechende Instrumente einzusetzen. Die Umsetzungsquote zeigt uns, dass es da noch Verbesserungspotenzial gibt, was das ressortweite Vergabecontrolling betrifft.

Weil Sie es angesprochen haben, ein kurzer Satz zur Stellungnahme: Der Rechnungs­hof hat im offiziellen Begutachtungsverfahren eine Stellungnahme zur Sozialversiche­rungsreform abgegeben und hat darin, wie er es immer tut, auf die finanzielle Seite Bezug genommen. Ich stelle auch fest, dass mit der heute vorgelegten Regierungs­vorlage Zahlen nachgereicht wurden. – Danke. (Beifall bei ÖVP und NEOS sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.46


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich danke für die ausführlichen Anmerkungen.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Margreiter. – Bitte.


21.46.21

Abgeordnete Doris Margreiter (SPÖ): Da Kollege Singer und auch andere Vorredner das Wohnen in Wien erwähnt haben: Es gibt eine Steuerprüfungs- und Wirtschaftsprü­fungskanzlei, Deloitte, die sich verschiedene Themen ums Wohnen weltweit ansieht und diese vergleicht. Die hat etwa in einer OTS vom 27.9. dieses Jahres festgestellt, dass Österreich und vor allem Wien in Sachen Wohnen ganz vorne ist, denn: „In keiner anderen europäischen Stadt wird so viel gemietet wie in Wien“. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Bernhard. – Abg. Zanger: ... wie in Wien!) Der Mietanteil liegt hier bei 77 Prozent, und nicht umsonst ist Wien erneut zur lebenswertesten Stadt der Welt ge­kürt worden – so viel dazu! (Beifall bei der SPÖ.)

 


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