Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 30

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Was konkret gedenken Sie auch in Zusammenarbeit mit anderen Ministerien und angesichts der Tatsache, dass gerade in diesem Bereich immer stärker gekürzt wird, zu tun, damit sich diese Erwerbsquote verbessert?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Vielen Dank für diese wirklich relevante Frage, genau das ist der Grund, das ist mir ein Anliegen. Wenn man jungen Frauen vermittelt, ihr habt sehr wohl das Recht, die Möglichkeit, ihr müsst nicht auf den väterlichen, brüderlichen oder sonst irgendeinen Vormund Rücksicht nehmen – dann ist das leichter gesagt als getan.

Ich habe dazu, genau zu diesem Thema – noch bevor ich in dieses Amt kam –, bereits viele Debatten geführt. Es liegt oftmals nicht an der betroffenen Frau, es ist der innerfamiliäre Druck, und wenn es nicht der Vater ist, dann ist es vielleicht der Bruder, der genau diese Erwerbstätigkeit vielleicht da und dort hintanhält. Das heißt, die Ursachen sind äußerst vielfältig; was wir als Staat institutionell leisten können, ist das, was wir erbringen.

Die letztendliche Entscheidung aber, dass eine Frau sagt, ich gehe auf den Arbeits­markt, vielleicht auch gegen den Widerstand meiner Familie, das ist eine höchstper­sön­liche Entscheidung.

Das, was wir leisten können, ist – deswegen habe ich genau aus den von Ihnen zitierten Gründen den Schwerpunkt auf Werte- und Orientierungskurse für Frauen gelegt –, dass es beispielsweise keine Schande für die Familie ist, wenn die Frau arbeiten geht, denn das ist doch in einigen Kulturen noch da und dort verhaftet. Muss meine Frau arbeiten gehen? Wen trifft sie am Arbeitsplatz et cetera?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Den Schlusssatz bitte!


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl (fort­setzend): Das sind letztendlich sehr persönliche, sehr spezifische Fragen, für die der Staat nicht immer Antworten finden kann, aber dort, wo wir sie anbieten können, in den Kursen, in den Gesprächen, in den Beratungen, dort tun wir das.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Zusatzfrage ist von Frau Abgeord­neter Nurten Yılmaz. – Bitte.


Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Guten Morgen, Frau Ministerin! (Bundesminis­terin Kneissl: Guten Morgen!) Frau Ministerin, das Integrationsgesetz regelt unter ande­rem, dass Drittstaatsangehörige zwei Module, nämlich Deutschkurs und Werte­kurs, zu besuchen haben und diese dann mit einer Prüfung abschließen.

Jetzt ist es so: Wenn jemand den Deutschkurs positiv abschließt, der Wertekurs aber negativ beschieden wird, muss diese Person beide Prüfungen wiederholen, und diese Wiederholung ist beliebig oft möglich.

Meine Frage ist: Könnten Sie sich vorstellen, dass man das so regelt wie beim Füh­rerschein? – Dort ist es ja so: Hat man den theoretischen Teil bestanden, aber den technischen Teil nicht, dann muss man nur den technischen Teil wiederholen.

Könnten Sie sich vorstellen, dass man das auch so regelt, denn das sind ja von­einander unabhängige Module, und es kostet Geld, Zeit et cetera?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ihre Antwort bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Ich erinnere mich an eine sehr intensive Debatte genau zu dem Thema, das Sie an­sprechen. Darf man in den Deutschprüfungen überhaupt grundsätzliche Weltbildfragen


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