Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 94

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Erster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Klaus Uwe Feichtinger. – Bitte, Herr Abgeord­ne­ter.


13.48.14

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Es geistert hier nicht nur ein Abänderungs­antrag, der angeblich genau zu diesem Tagesordnungspunkt eingebracht werden soll, herum, sondern auch ein zweiter, der zum UVP-G eingebracht werden soll und uns ebenfalls noch nicht vorliegt. (Ruf bei der FPÖ: So viele Geister in diesem Haus!)

Kollege Leichtfried hat absolut recht, wenn er meint, dass das einfach ein schlechter Stil ist, liebe Kolleginnen und Kollegen von FPÖ und ÖVP. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie des Abg. Zinggl.)

Wir beginnen hiermit den Block der Verhandlungen im Umweltbereich und befassen uns zuerst mit dem sogenannten Aarhus-Beteiligungsgesetz 2018. Das sieht Änderun­gen in drei Bundesgesetzen – im Abfallwirtschaftsgesetz, im Immissionsschutzgesetz – Luft und im Wasserrechtsgesetz – vor.

Die Geschichte der Aarhuskonvention in Österreich ist eine lange: Konventionsmitglied sind wir seit 1998, ratifiziert haben wir sie im Jahr 2005 und ihre Umsetzung haben wir 13 Jahre lang verzögert. Bereits im Jahr 2014 wurden wir zum ersten Mal von der Kommission verurteilt. Es hat mehrere EuGH-Entscheidungen gebraucht, um ent­sprechenden Druck auf Österreich auszuüben, Art. 9 Abs. 3 endlich in Umsetzung zu bringen. (Ruf bei der FPÖ: Der Stöger hätte es ... machen können!)

Im Juni 2014 gab es hier im Parlament ein Expertenhearing, und bereits damals wurde die Umsetzungsnotwendigkeit klar dargestellt. Frau Ministerin, Ihr Vorgänger, Herr Bun­desminister Rupprechter, hat damals gemeint, die Evaluierung habe einen Anpas­sungsbedarf beim Zugang zum Recht ergeben. Es wurde eine Arbeitsgruppe ein­gesetzt, zwei Jahre zugewartet und im Jahr 2017 eine Teilumsetzung im Umweltinfor­mationsgesetz vorgenommen. Der Rest ist aber nach wie vor offen geblieben.

Nach langen Jahren des Mühens und Plagens mit der Aarhuskonvention gibt es, siehe da, nun dieses Aarhus-Beteiligungsgesetz. Frau Bundesministerin, wir halten Ihnen das wirklich zugute, dass Sie das auf den Weg gebracht haben. Es war lange über­fällig.

Was sieht das Gesetz nun vor? – Die Umweltorganisationen haben ebenso wie unmit­telbar betroffene Personen nunmehr die Möglichkeit, sich bei Entscheidungsverfahren in Umweltangelegenheiten als Teil der Öffentlichkeit zu beteiligen, auch wenn damit der Zugang zu Gerichten verbunden ist, was vorher ja nicht der Fall war.

NGOs wird damit der Zugang zu verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahren über Umweltthemen geöffnet und das Recht eingeräumt, UVP-Feststellungsbescheide anzufechten. – So weit, so gut. Die Voraussetzung der Verfahrensbeteiligung der NGOs ist aber die rechtliche Anerkennung laut UVP-Gesetz. Und die Verschlechterung in dieser Position wird durch den Abänderungsantrag im UVP-Gesetz, der später noch diskutiert wird, verursacht.

Frau Bundesministerin, Sie kennen die Diskussion, die wir seit 4.10. medial, aber vor allem auch mit den NGOs haben, und ich glaube, es ist Ihnen auch nicht entgangen, dass heute am Kran vor dem Parlament entsprechender Protest kundgemacht wurde. (Zwischenruf des Abg. Prinz.) Nach jahrelangem Abwehrkampf hat dieser nun mit der teilweisen Umsetzung der Aarhuskonvention ein Ende gefunden. Unsere Kritik daran ist, dass die Umsetzung nach wie vor mangel- und lückenhaft ist. Die vollständige Umsetzung des Art. 9 Abs. 3 wird nicht realisiert. Demnach müsste sich der Rechts-


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