Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 95

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schutz auch auf Verordnungen und Verwaltungshandeln beziehen. Und was macht die Bundesregierung? – Im Entwurf finden sich Umsetzungen in drei Materiengesetzen, beschränkt auf mehr oder weniger europarechtliches Mindestmaß, und die Umset­zungs­notwendigkeit der völkerrechtlichen Umsetzungsverpflichtung wird weiterhin negiert.

Des Weiteren finden wir drei unterschiedliche Standards im Zugang zum Recht, und das ist ja geradezu kurios, denn es provoziert weitere Verfahren vor dem EuGH, womit der Gesetzgeber sich – in bereits leidiger Tradition – wieder einmal den eigenen Gestaltungsspielraum nimmt. Im Übrigen: Was die Länder in den Materiengesetzen tun werden, steht nach wie vor in den Sternen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.53


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Martina Diesner-Wais. – Bitte.


13.53.26

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Die Umwelt ist unser aller Lebensgrundlage, und daher gilt es, sie zu schützen und mit den Ressourcen sorgsam umzugehen – das hat diese Bundesregierung und besonders unsere Ministerin, Frau Elli Köstinger, in jeder ihrer Taten auch vor.

Der vorliegende Gesetzesantrag beinhaltet, dass die Umweltorganisationen an Ent­scheidungsverfahren in Umweltangelegenheiten – wie bereits und jetzt noch viel stär­ker – auch bei gerichtlichen Verfahren beteiligt sein können. Das ist die Ausgangslage aufgrund der Aarhuskonvention, die wir schon 2005 in der ersten Säule, mit dem Zugang zu Umweltinformationen, und in der zweiten Säule, der Öffentlichkeits­beteili­gung in umweltrelevanten Genehmigungsverfahren, umgesetzt haben. Jetzt kommt noch die dritte Säule dazu, bei der es um die Beteiligung bei gerichtlichen Verfahren geht.

Das ist eine gute Sache, denn damit setzen wir die Aarhuskonvention um. Somit kön­nen die NEOS (Abg. Schellhorn: Was ist jetzt? – Ruf bei der SPÖ: NGOs!) – die NGOs gegen die negativen UVP-Feststellungsbescheide klagen. Die Voraussetzung dafür ist natürlich, dass sie im UVP-Gesetz anerkannt werden, und das bedeutet, dass zumindest 100 Mitglieder glaubhaft gemacht werden müssen. Ich denke, das ist auch gut so, denn somit wird im Sinne einer breiteren Bevölkerungsgruppe gehandelt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Unsere Bundesregierung und besonders unsere Ministerin haben es sich zum Ziel gesetzt, das Pariser Klimaabkommen und die EU-Klimaziele 2030 umzusetzen. Inso­fern finde ich es gut, dass wir gerade im Bereich der Mobilität auch etwas machen, denn gerade bei der Mobilität geht es auch darum, die fossile Mobilität einzuschränken und saubere Mobilität, die aus erneuerbarer Energie kommt, stärker zu fördern.

Gerade bei der Mobilität ist es wichtig, dass wir unsere CO2-Ziele erreichen. Da gilt es, ein Anreizsystem und nicht ein Bestrafungssystem zu schaffen – darum geht es auch beim IG-Luft –, zum Beispiel, dass E-Autos auf Autobahnen in Zukunft 130 km/h fahren dürfen. Das soll natürlich auch für viele ein Anreiz sein, auf E-Mobilität umzusteigen. Ich denke, das ist eine gute Sache.

Als Landwirtin ist es mir auch noch wichtig, einen Punkt, der da auch mit drinnen ist, zu erwähnen (Abg. Loacker: ... die Landwirtschaft ist Vorreiterin in Österreich!): die Bewilligung für Wasserentnahmen nach dem Wasserrechtsgesetz. Bisher war es so, dass diese Bewilligung zwölf Jahre gegolten hat. Jetzt kann das sozusagen auf 25 Jahre ausgeweitet werden, was eine gute und sinnvolle Sache ist, denn damit bauen wir Bürokratie ab, aber nicht nur das, sondern wir geben den Bauern Planungssicherheit,


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