Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 96

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damit sie wirklich gute, etwas kostenintensivere, aber dafür technologisch höherwertige und wassersparende Anlagen einsetzen können. (Präsidentin Kitzmüller übernimmt den Vorsitz.)

Bei der Genehmigung wird natürlich auf den Grundwasserspiegel Rücksicht genom­men und es erfolgt auch mit Einzelgenehmigungen. Ich meine, das ist ganz besonders wichtig, denn gerade die Landwirtschaft ist vom Klimawandel am stärksten betroffen und die Landwirtschaft  steht für unsere Ernährungssicherheit und garantiert dafür. Aus diesem Grund sollten wir hier die bürokratischen Hürden wirklich abbauen.

Einen Punkt möchte ich noch besonders erwähnen, das ist eine Bitte an Sie alle in Bezug auf Umwelt und erneuerbare Energie. Wir wissen alle, dass die Verträge für die Holzkraftwerke teilweise ausgelaufen sind oder auslaufen werden, und deshalb würde ich Sie, jeden einzelnen Nationalrat, bitten, zu schauen und sich dafür einzusetzen, dass wir im Sinne der erneuerbaren Energie, im Sinne unserer Umwelt eine Über­gangs­lösung finden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich darf zum Schluss kommen und möchte noch sagen, dass die Bundesregierung mit diesem Gesetz für umfassende Beteiligungsrechte unserer Bürger eintritt, aber auch für die Umsetzung unserer Klima- und Energiestrategie und für den Abbau der Büro­kratie und unnötiger Schikanen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.58


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Rossmann. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.59.04

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (PILZ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich kann das ehrlich gesagt nicht fassen: Wir diskutieren hier das Aarhus-Beteiligungs­ge­setz 2008, und es steht im Raum, dass es einen Abänderungsantrag geben soll. Ich würde diesen Abänderungsantrag wirklich gerne kennen, damit ich dazu auch Stellung nehmen kann. Wenn ich dazu Stellung beziehen will, wäre es die Voraussetzung, dass er zunächst einmal vorgelegt wird.

Frau Kollegin Diesner-Wais, das Mindeste, was ich mir von Ihnen erwartet hätte, wäre wenigstens eine Ankündigung, dass Sie einen solchen Abänderungsantrag einbringen werden oder dass Sie keinen Abänderungsantrag einbringen werden. (Beifall bei der Liste Pilz sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

So, wie Sie mit den Oppositionsparteien umgehen, das ist schlicht und einfach skan­dalös. Skandalös ist im Übrigen auch die späte – die sehr späte – Umsetzung der Aarhus­konvention. Hätte es nicht ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der Euro­päischen Kommission gegeben, so, denke ich, würden wir auch heute noch immer nicht das Aarhus-Beteiligungsgesetz 2018 diskutieren.

Ja, Sie mögen Zweifel haben. Ich habe keine Zweifel, denn wenn man sich das Gesetz genau anschaut – und ich werde noch ein paar Dinge dazu ausführen –, sieht man sehr klar, dass ja nur das Allerallernotwendigste getan wird. Da werden der Euro­pä­ischen Kommission schöne Augen gemacht, damit man aus dem EU-Vertragsverlet­zungsverfahren herauskommt.

Österreich tut natürlich gut daran, diese Aarhuskonvention umzusetzen – das ist ja keine Frage – und den Umweltorganisationen auf der einen Seite und den Betroffenen auf der anderen Seite die Möglichkeit zu geben, sich an Entscheidungsverfahren in Umweltangelegenheiten zu beteiligen. Das entspricht im Übrigen ja auch der Aus­legung der Aarhuskonvention durch den Europäischen Gerichtshof. Es sind jedoch drei


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