Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 97

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Einwendungen, die ich habe und der Grund dafür sind, dass wir diesem Beteiligungs­ge­setz nicht zustimmen werden.

Erstens: Es wird – und das habe ich schon gesagt – nur das Notwendigste getan. Mit diesem Beteiligungsgesetz werden wir aus dem Vertragsverletzungsverfahren heraus­kommen, es reicht aber nicht aus, dass auch die völkerrechtlichen Beschwerde­ver­fahren, die ja ebenfalls anhängig sind, eingestellt werden. – Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt: Die Rechtsmaterien, auf die dieses Beteiligungsgesetz Anwendung finden wird, sind eingeschränkt auf das Abfallwirtschaftsgesetz, das Immissions­schutz­gesetz – Luft und das Wasserrechtsgesetz. Andere Materien wie zum Beispiel das Chemikaliengesetz, aber auch der Naturschutz bleiben außen vor. Sie, Frau Ministerin, haben uns im Ausschuss erzählt, der Naturschutz ist Ländersache. Na und? – Das ist Ländersache, dann müssen Sie sich, Frau Ministerin, halt darum bemühen, in einem föderalen Staat Lösungen zu finden, dass alle Materien in dieses Beteiligungsgesetz einfließen und dass Rechtssicherheit für alle Materien und alle Betroffenen geschaffen werden kann. (Beifall bei der Liste Pilz.) Das ist das Mindeste, Frau Ministerin, was ich mir von Ihnen als Umweltministerin erwarten kann.

Der dritte Punkt, warum wir diesem Gesetz nicht zustimmen werden, ist der, dass NGOs und andere Betroffene keine Parteistellung in diesem Verfahren haben werden. Es gibt zwar die Möglichkeit der nachträglichen Beschwerde, diese nachträglichen Beschwerden verkomplizieren aber natürlich die Verfahren.

Also zusammenfassend: Das Notwendigste allein reicht nicht. Wir hätten uns erwartet, dass Sie hier weitergehen und Ihren Aufgaben dahin gehend nachkommen, alle Mate­rien zu erfassen und ein Gesetz vorzulegen, um aus dem völkerrechtlichen Beschwer­deverfahren herauszukommen und damit Rechtssicherheit für alle Beteiligten in allen Materienbereichen zu schaffen. – Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz.)

14.03


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ord­neter Höbart. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


14.03.48

Abgeordneter Ing. Christian Höbart (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Ja, ich finde es spannend, wenn sich Kollege Rossmann darüber mokiert, dass die Aarhuskonvention bis dato noch nicht umgesetzt wurde. Dazu bedarf es offen­sichtlich der neuen Bundesregierung, dass diese Konvention jetzt umgesetzt wird, Herr Kollege Rossmann, das hätten Sie durchaus anerkennen können! (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der Liste Pilz: Das war die ÖVP ...! – Abg. Lausch: Das ist die neue ÖVP! – Abg. Bernhard: Die neue ÖVP!)

Ich glaube, wir sind uns auch einig darin, dass uns unser Planet, auf dem wir leben, etwas wert ist. Umweltschutz ist nicht nur Programm von den aus dem Parlament hochkant hinausgeflogenen Grünen, sondern mittlerweile von allen Parteien. Umwelt­schutz ist so etwas wie Heimatpolitik, das eint uns alle. Die neue Bundesregierung hat sich mit der Klima- und Energiestrategie #mission 2030 doch auch einiges vorgenom­men. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die E-Mobilität-Aktivitäten von Minister Hofer, aber auch auf jene von Ministerin Köstinger hinweisen, die darauf abzielen, emissionsfreie E-Mobilität zu forcieren und am Ende des Tages einen CO2-neutralen Verkehrssektor zu schaffen.

Ebenso gab es von unserem Kollegen Walter Rauch – gemeinsam mit Johannes Schmuckenschlager – einen entsprechenden Antrag im Ausschuss, in dem man sich ebenfalls zur Mobilitätswende auf Basis erneuerbarer Energie verständigt hat.

 


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