Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 98

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Die Bundesregierung schafft und macht hier also einiges, und das muss man ent­sprechend anerkennen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Unser Ziel muss es natürlich sein, dass wir Mitgliedern der Öffentlichkeit im Umwelt­bereich, also konkret Umweltorganisationen, NGOs in diesem Bereich, einen ent­sprechenden Zugang zu Umweltinformationen geben und natürlich auch – und das bestmöglich – ein Beteiligungsverfahren sicherstellen. Das haben wir versucht, aber auf der anderen Seite – und da muss ich natürlich wieder den Herrn Ökonomen Rossmann ansprechen, der sich sehr oft als Arbeiterkammerökonomen bezeichnet – ist es ganz wichtig, unseren Wirtschaftsstandort weiterzuentwickeln. Was nicht sein kann, ist, dass man unter dem Titel einer Umweltschutzkäseglocke, die man über unsere Republik drüberstülpen will, die Weiterentwicklung unseres Wirtschafts­stand­ortes hemmt, weil man glaubt, jedes Vogerl beschützen zu müssen. Dabei hat es ja in den letzten Jahren überhaupt keine Verhältnismäßigkeit mehr gegeben. Diesen Hemm­schuhe müssen wir sicherlich entfernen.

Als Beispiel sei hier der angedachte Bau der dritten Piste am Flughafen Wien angebracht. Bitte, das sind ja fast schon Jahrzehnte, die hier verlorengegangen sind und die letztlich unsere Wirtschaft gehemmt wurde! Solche Dinge dürfen zukünftig schlichtweg nicht mehr passieren. Es muss uns einfach ein Spagat zwischen Umweltschutz auf der einen Seite, aber auch der Wirtschaftsentwicklung auf der anderen Seite gelingen.

Genau aus diesem Grund wird es in den Gesetzesmodifizierungen diese Verfahrens­beschleunigungen geben. Klar ist aber auch, dass wir keine Vier-Mann-Hinterhofum­weltorganisationen einbinden können. Deswegen wird es diese Hundert-Mitglieder-Regel geben. Es ist ja hanebüchen, wenn drei, vier, fünf Personen mit Verfahren, die im Hintergrund vielleicht finanziert werden, unseren Wirtschaftsstandort hemmen, sich zu entwickeln. Das kann es ja nicht sein! Das hat also schon alles einen Hintergrund.

Im Übrigen, Herr Kollege, wissen Sie, in Ihrem sozialdemokratischen Vorzeigeland Schweden ist das seit 2009 Realität! (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Also bitte, Herr Kollege! Von dort haben wir diese Überlegungen auch übernommen, dort funktioniert das im Übrigen klaglos. (Beifall bei der FPÖ.)

Langer Rede kurzer Sinn: Es wird auf der einen Seite zu Verfahrensbeschleunigungen kommen und auf der anderen Seite gelingt uns damit ein sehr guter Spagat zwischen einer gedeihlichen und absolut notwendigen Wirtschaftsstandortentwicklung und dem Umweltschutz. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

14.08


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Jetzt hat sich die Frau Bundesminister zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesminister.


14.08.07

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Mit dem Umweltpaket behandelt der Nationalrat heute vier wichtige Gesetzentwürfe für den Umweltschutz in Österreich. In nur wenigen Monaten haben wir zahlreiche Forde­run­gen der Europäischen Kommission für die Umsetzung vorbereitet, und mein Anliegen ist es, mit dem gesamten Umweltpaket die laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahren positiv abzuschließen und auch internationale Vorgaben zu erfüllen.

Mit dem Aarhus-Beteiligungsgesetz soll entsprechend der Aarhuskonvention der Zugang zu Gerichten in Angelegenheiten, die die Umweltmaterien Luft, Wasser, Abfall betreffen, sichergestellt werden. Da es heute auch schon angesprochen worden ist: Die unterschiedliche Umsetzung ergibt sich in Österreich durch die unterschiedlichen


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