Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 105

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Liebe Frau Bundesministerin! Damit setzen wir absolut richtige Akzente. Wenn man nämlich in die Vergangenheit blickt, sieht man, dass es immer wieder Vorfälle mit irgendwelchen schnell gegründeten NGOs gegeben hat, die dann Projekte zu Fall gebracht oder so lange blockiert haben, bis sie de facto nicht mehr umsetzbar waren. Ich glaube, dagegen müssen wir entsprechend vorgehen.

Ich möchte jetzt noch folgenden Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schmuckenschlager, Rauch, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

1. In Artikel 1 Z 13 werden dem § 78c Abs. 2 folgende Sätze angefügt:

„Beschwerden gegen Bescheide gemäß Abs. 1 Z 1 haben keine aufschiebende Wirkung. Die Behörde hat jedoch auf Antrag der beschwerdeführenden Umweltor­gani­sation die aufschiebende Wirkung mit Bescheid zuzuerkennen, wenn nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit der Aus­übung der durch den angefochtenen Bescheid eingeräumten Berechtigung ein unver­hältnismäßiger Nachteil für die Umwelt verbunden wäre. Die Beschwerde gegen einen Bescheid, mit denen die aufschiebende Wirkung zuerkannt worden ist, hat keine auf­schiebende Wirkung.“

2. In Artikel 3 wird nach Z 9 folgende Z 9a angefügt:

„9a. Dem § 145 Abs. 15 wird folgender Abs. 16 angefügt:

,(16) Beschwerden gemäß Abs. 15 dritter oder vierter Satz haben keine aufschiebende Wirkung. Die Behörde hat jedoch auf Antrag der beschwerdeführenden Umweltorga­ni­sation die aufschiebende Wirkung mit Bescheid zuzuerkennen, wenn nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit der Aus­übung der durch den angefochtenen Bescheid eingeräumten Berechtigung ein unver­hältnismäßiger Nachteil für die Umwelt, insbesondere den Zustand der Gewässer ver­bunden wäre. Die Beschwerde gegen einen Bescheid, mit der die aufschiebende Wir­kung zuerkannt worden ist, hat keine aufschiebende Wirkung.‘“

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was heißt das? – Selbstverständlich kann man Einsprüche machen, aber es ist nur so, dass man nicht willkürlich Projekte blockieren kann, sondern dass man wirklich ein Interesse bekunden muss. Ich halte das für einen absolut richtigen Schritt. (Abg. Leichtfried gibt der Präsidentin ein Zeichen mit der Hand.)

Frau Bundesministerin! Das Gesetz ist absolut rund, ich möchte mich ganz, ganz herzlich bei allen Beteiligten dafür bedanken. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

14.33

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schmuckenschlager, Rauch, Kolleginnen und Kollegen

 


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