Liebe Frau Bundesministerin! Damit setzen wir absolut richtige Akzente. Wenn man nämlich in die Vergangenheit blickt, sieht man, dass es immer wieder Vorfälle mit irgendwelchen schnell gegründeten NGOs gegeben hat, die dann Projekte zu Fall gebracht oder so lange blockiert haben, bis sie de facto nicht mehr umsetzbar waren. Ich glaube, dagegen müssen wir entsprechend vorgehen.
Ich möchte jetzt noch folgenden Abänderungsantrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Schmuckenschlager, Rauch, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:
1. In Artikel 1 Z 13 werden dem § 78c Abs. 2 folgende Sätze angefügt:
„Beschwerden gegen Bescheide gemäß Abs. 1 Z 1 haben keine aufschiebende Wirkung. Die Behörde hat jedoch auf Antrag der beschwerdeführenden Umweltorganisation die aufschiebende Wirkung mit Bescheid zuzuerkennen, wenn nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit der Ausübung der durch den angefochtenen Bescheid eingeräumten Berechtigung ein unverhältnismäßiger Nachteil für die Umwelt verbunden wäre. Die Beschwerde gegen einen Bescheid, mit denen die aufschiebende Wirkung zuerkannt worden ist, hat keine aufschiebende Wirkung.“
2. In Artikel 3 wird nach Z 9 folgende Z 9a angefügt:
„9a. Dem § 145 Abs. 15 wird folgender Abs. 16 angefügt:
,(16) Beschwerden gemäß Abs. 15 dritter oder vierter Satz haben keine aufschiebende Wirkung. Die Behörde hat jedoch auf Antrag der beschwerdeführenden Umweltorganisation die aufschiebende Wirkung mit Bescheid zuzuerkennen, wenn nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit der Ausübung der durch den angefochtenen Bescheid eingeräumten Berechtigung ein unverhältnismäßiger Nachteil für die Umwelt, insbesondere den Zustand der Gewässer verbunden wäre. Die Beschwerde gegen einen Bescheid, mit der die aufschiebende Wirkung zuerkannt worden ist, hat keine aufschiebende Wirkung.‘“
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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was heißt das? – Selbstverständlich kann man Einsprüche machen, aber es ist nur so, dass man nicht willkürlich Projekte blockieren kann, sondern dass man wirklich ein Interesse bekunden muss. Ich halte das für einen absolut richtigen Schritt. (Abg. Leichtfried gibt der Präsidentin ein Zeichen mit der Hand.)
Frau Bundesministerin! Das Gesetz ist absolut rund, ich möchte mich ganz, ganz herzlich bei allen Beteiligten dafür bedanken. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)
14.33
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Schmuckenschlager, Rauch, Kolleginnen und Kollegen
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