Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 115

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abhängig ist und die Religionsfreiheit gerade durch Saudi-Arabien nicht ausreichend gewährleistet wird, stand dabei im Mittelpunkt.

In der Präambel des Übereinkommens zur Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog heißt es, dass die Vertragsparteien „im Bestreben gegenseitigen Respekt und Verständnis zwi­schen den verschiedenen religiösen und kulturellen Gruppen zu fördern“, überein­gekommen sind, das Zentrum zu errichten und die „Grundsätze und Werte des menschlichen Lebens und der Menschenwürde, der Menschenrechte und Grund­frei­heiten für alle, ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion“ zu ach­ten.

Die wichtigsten Ziele des Zentrums sind laut Errichtungsübereinkommen:

•             „den interreligiösen und interkulturellen Dialog zu stärken“ und

•             „die aktuellen Herausforderungen für die Gesellschaft, wie die Würde des menschlichen Lebens (…) anzusprechen“.

In zahlreichen Fällen haben die saudischen Vertragspartner überzeugend doku­men­tiert, was sie unter „Dialog“ und „Würde des menschlichen Lebens“ verstehen. Im Fall „Khashoggi“ hat der Journalist sein Vertrauen in saudische Behörden mit dem Leben bezahlt.

Die Menschenrechtssituation in Saudi-Arabien hat sich seit Gründung des Zentrums weiter verschlechtert. Zwei Fälle stehen für viele andere:

•             Ali Mohammed Baqir al-Nimr wurde 2012 zum Tode verurteilt, weil er mit 17 Jahren an einer Demonstration gegen die saudische Königsherrschaft teilgenommen hat;

•             Raif Badawi wurde 2014 wegen Betreiben einer liberalen Website und seinem Plädoyer für die Religionsfreiheit zu 10 Jahren Haft, 1000 Peitschenhieben und der Zahlung einer hohen Geldstrafe verurteilt.

Auch wenn sich das Zentrum in einer Aussendung „über die Nachrichten zu den jüngsten Ereignissen im Konsulat des Königreichs Saudi Arabien in Istanbul sehr besorgt“1 zeigt, ändert dies nichts daran, dass das Gründungsmitglied Saudi-Arabien offenkundig nicht willens ist, die Unteilbarkeit und Interdependenz der Menschenrechte anzuerkennen und darüber hinaus auch deren Verwirklichung zu garantieren.

Im jüngsten Amnesty International Bericht wird die Menschenrechtslage in Saudi-Arabien wie folgt zusammengefasst:

„Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2017 weiterhin empfindlich ein. Zahlreiche Menschenrechts­ver­teidiger und Regierungskritiker wurden in unfairen Gerichtsverfahren zu hohen Gefäng­nisstrafen verurteilt. Mehrere schiitische Aktivisten wurden hingerichtet; gegen viele weitere ergingen Todesurteile nach grob unfairen Gerichtsverfahren vor dem Sonder­strafgericht für terroristische Straftaten. Folter und andere Miss-handlungen von Gefan­genen waren weiterhin an der Tagesordnung. Trotz zaghafter Reformen wurden Frauen durch Gesetze und im Alltag systematisch diskriminiert und nicht ausreichend vor sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten geschützt. Die Todesstrafe wurde häufig angewandt, und es gab zahlreiche Hinrichtungen. Die von Saudi-Arabien ge­führte internationale Militärallianz verübte im Jemen schwere Verstöße gegen das Völkerrecht.“2

Auf all diese Missstände gibt es eine klare und verständliche Reaktion Österreichs: die Schließung des Zentrums. Auf diese Forderung hat die Außenministerin in der ZiB 2


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