Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 116

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am 23. Oktober 2018 eine eindeutige Antwort gegeben: „Nein“. Und: „Sie können einfach eine internationale Organisation als solche nicht sofort schließen.“

Das ist prinzipiell richtig, da das Zentrum nur einstimmig von allen drei Vertrags­parteien aufgelöst werden kann.

Aber die Außenministerin weiß: Die Bundesregierung kann jederzeit vom Überein­kom­men zur Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für inter­religiösen und inter-kulturellen Dialog (kurz „Errichtungsübereinkommen“) zurück­treten (Art XVIII Errichtungsüberein-kommen) und das entsprechende Abkommen über den Sitz des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog (kurz „Amtssitzabkommen“) kündigen (Art 23 Amtssitz­ab­kommen). Der erste Schritt wird drei Monate nach Erhalt, der zweite sechs Monate nach Kündigung wirksam.

Und eines ist offensichtlich: Ohne Amtssitz wird es kein Saudi-Zentrum in Österreich geben. Genau darum geht es jetzt.

Das Regime in Riad versteht nur eine klare und deutliche Sprache: Ohne Respekt vor dem Leben und der Würde von Menschen gibt es keinen Dialog. Diese Grenze muss auch die österreichische Politik in aller Deutlichkeit ziehen. Jetzt.

Aus all diesen Gründen stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden    

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird – angesichts der schweren und fortdauernden Men­schen­rechtsverletzungen durch das Königreich Saudi-Arabien – ersucht,

1.          vom Übereinkommen zur Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog (kurz „Errichtungs­übereinkommen“) zurückzutreten (Art XVIII Errichtungsübereinkommen) sowie

2.          das entsprechende Abkommen über den Sitz des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog (kurz „Amts­sitzabkommen“) zu kündigen (Art 23 Amtssitzabkommen).

Die im Folgenden unterzeichneten Abgeordneten verlangen die dringliche Behandlung des obenstehenden Entschließungsantrags gemäß § 74a iVm § 93 Abs 1 GOG-NR.

1 https://www.kaiciid.org/de/news-events/news/kaiciid-condemns-all-forms-violence (24.10.2018).

2 https://www.amnesty.de/jahresbericht/2018/saudi-arabien (24.10.2018).

*****

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Ich erteile nun Herrn Abgeordnetem Pilz als An­tragsteller zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort. Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht überschreiten. – Ich bitte Sie nun ans Rednerpult. (Abg. Jarolim: Ich bitte um nicht allzu große Zurückhaltung!)


15.00.50

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ich sehe, die zuständige Fachministerin hat noch nicht Platz genommen, aber das wird sich ändern. Sie kann mir ja auch von draußen zuhören, das ist ja kein Problem. (Abg. Lopatka: Sie ist eh da!)

 


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