Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 127

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Waffengattung

Stückzahl

Granaten

285.379

Granatwerfer

68

Gewehre

399

Maschinenpistolen

81

Munition

101.500

Panzerminen

16.128

Insbesondere die Exporte in die VAE dürften zum Großteil direkt ins Kriegsgebiet im Jemen weitergeleitet worden sein.

Dazu kommen Waffenexporte, die nicht der Kontrolle durch das Kriegsmaterialgesetz unterliegen: Scharfschützengewehre, Pistolen (Glock) und deren Munition. Laut Profil-Bericht vom 7.9.2016 meldete Österreich für das Jahr 2015 in der Kategorie Revolver und selbstladende Pistolen einen Export von 29.073 Stück an Saudi-Arabien.1 Zu diesem Zeitpunkt hatte Saudi-Arabien die militärische Intervention im Jemen bereits gestartet, weshalb schon allein vor diesem Hintergrund eine Waffenlieferung nicht tragbar war.

Sowohl das Kriegsmaterialgesetz als auch das Außenwirtschaftsgesetz schließen eine Exportgenehmigung aus, wenn im Zielgebiet ein bewaffneter Konflikt herrscht, auszubrechen droht oder sonst gefährliche Spannungen bestehen (§ 3 Abs 1 Z 2 Kriegsmaterialgesetz) sowie, wenn die Gefahr besteht, dass die gelieferten Waffen zur Unterdrückung von Menschenrechten verwendet werden (§ 3 Abs 1 Z 3 Kriegs­materialgesetz). Gemäß § 7 Abs 1 Außenwirtschaftsgesetz ist eine Genehmigung dann zu verweigern, wenn die Güter im Bestimmungsland bewaffnete Konflikte auslösen oder verlängern oder bestehende Spannungen oder Konflikte verschärfen würden.

Auch das europäische Parlament fordert bereits seit dem 26. Februar 2016, dass Saudi-Arabien dringend mit einem Waffenembargo belegt werden muss, weil dieses an schweren Verletzungen des humanitären Völkerrechts im Sinne der Vereinten Nationen beteiligt ist.2

Festzuhalten ist, dass auch abseits des militärischen Konflikts im Jemen Waffenliefe­rungen nach Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate als höchst be­denklich und rechtlich jedenfalls nicht vertretbar einzustufen sind, da beide Staaten für ihre schweren und wiederholten Menschenrechtsverletzungen bekannt sind. Eine im Jahr 2014 großangelegte Operation saudischer Sicherheitskräfte zeigte auf drama­tische Weise, was österreichische Waffen in diesen Ländern anrichten können: Im Zuge der Offensive, bei welcher auch von Österreich im Jahr 2010 gelieferte HE-DP92 Granaten (Lieferung von 9.000 Stück!) zum Einsatz kamen, wurden 5 Zivilisten getötet und zahlreiche weitere verletzt.

In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass in Österreich detaillierte Rüstungs­berichte öffentlich nicht zugänglich sind, weshalb keine Transparenz und Kontrolle im Bereich des Waffenexports gegeben ist. Pieter Wezemann, Analyst beim renom­mierten Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI), hält dazu fest: „Österreich ist eines der intransparentesten Länder Europas, wenn es um den Waffen­handel geht. Selbst die Ukraine oder Rumänien sind besser.“3

Angesichts der katastrophalen Menschenrechtslage in Saudi-Arabien und der Ver­schlim­merung der humanitären Situation im Jemen ist auch Österreich gefordert, eine klare und unmissverständliche Botschaft an Saudi-Arabien zu richten. Die deutsche Bundeskanzlerin hat bereits dementsprechend reagiert und sich dafür ausgesprochen, Waffenausfuhren nach Saudi-Arabien zu stoppen. Auch Österreich sollte sich dringend dieser Forderung anschließen und Saudi-Arabien mit einem Waffenembargo belegen.

 


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