Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesminister Köstinger. – Bitte sehr, Frau Minister.
Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In den vergangenen beiden Jahrzehnten wurden in Österreich und vor allem auch in der Europäischen Union erhebliche Fortschritte bei der Reduktion der Emissionen von Luftschadstoffen erzielt.
Dennoch gehört die Außenluftbelastung zu jenen Umwelteinflüssen, die nach Einschätzung der WHO die größten gesundheitlichen Auswirkungen verursachen. Mit dem Emissionsgesetz-Luft 2018, einer Neufassung des bisherigen Emissionshöchstmengengesetzes-Luft, setzen wir die neue EU-Richtlinie über die Reduktion der nationalen Emissionen bestimmter Luftschadstoffe in nationales Recht um. (Abg. Preiner: Zu spät!)
Gegenüber der früheren NEC-Richtlinie gibt es einige Neuerungen im Bereich der Luftreinhaltung. Es sind Emissionsreduktionsverpflichtungen für die fünf wichtigsten Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, flüchtige organische Verbindungen, Ammoniak und auch Feinstaub ab den Jahren 2020 beziehungsweise 2030 sowie eben auch ein Prozess für die Erstellung eines nationalen Luftreinhalteprogramms vorgesehen.
Zum Redebeitrag des Abgeordneten Preiner: Es ist bezüglich Ammoniak anzumerken – und das wurde auch im Ausschuss bereits festgehalten –, dass Österreich vor allem in der Landwirtschaft im Bereich von Ammoniak die Grenzwerte überschreitet, das hat aber auch etwas mit dem Thema Tierwohl zu tun. Anders als in anderen Ländern ist in Österreich massiv auf Freilandhaltung umgestellt worden, es sind Freihalteställe gebaut worden. Wir sind gerade dabei, ein nationales Luftreinhalteprogramm auszuarbeiten, in welchem vor allem auch die Ammoniakreduktion Bestandteil sein wird. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Preiner: Zu spät, Frau Ministerin!) – Da Herr Abgeordneter Preiner anmerkt, dass das zu spät ist, möchte ich darauf hinweisen, dass es in der Vergangenheit speziell mit Ihrer Partei nicht möglich war, das umzusetzen. (Abg. Preiner: Sie haben in Ihrer Ministerzeit bis dato nicht gehandelt!)
Neu ist bei den Luftschadstoffen auch der Luftschadstoff Feinstaub PM2,5, der bisher nicht in der NEC-Richtlinie geregelt war.
Die Emissionsreduktionsverpflichtungen sind als relative Werte, das heißt, als Prozentsatz gegenüber den Emissionen des Basisjahres 2005 festgelegt. Darüber hinaus ermöglicht die NEC-Richtlinie die Berücksichtigung von Inventuränderungen und enthält vor allem auch Vorgaben für die Überwachung der negativen Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die Ökosysteme.
Entsprechend den Vorgaben der Richtlinie, der Judikatur des Europäischen Gerichtshofes und auch der Aarhus-Konvention sind für das nationale Luftreinhalteprogramm auch Vorschriften über die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten für NGOs sowie für unmittelbar betroffene natürliche Personen vorgesehen.
Das neue nationale Luftreinhalteprogramm mit Maßnahmen zur Zielerreichung der Emissionsreduktionsverpflichtungen wird mit 1. April 2019 an die EU-Kommission übermittelt und wird einen wertvollen Beitrag zur Luftreinhaltung in Österreich leisten. (Zwischenruf des Abg. Preiner.)
Es ist mir ein großes Anliegen, den Prozess zur Erstellung des nationalen Luftreinhalteprogramms und auch die Arbeiten zum nationalen Energie- und Klimaplan in
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