Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um die Novelle des Bundes-Umwelthaftungsgesetzes und um die Novelle des Umweltinformationsgesetzes.
Das zweite Gesetz, das Umweltinformationsgesetz, ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht mit der Datenschutz-Grundverordnung in Einklang zu bringen, weshalb eine Änderung notwendig ist.
Das erste Gesetz, das Bundes-Umwelthaftungsgesetz, regelt den Umstand der Umweltbeschwerde, die eingebracht werden kann, wenn zum Beispiel eine Betriebsanlage einen Gewässerschaden oder einen Bodenschaden verursacht. Notwendig ist diese Änderung, da uns der Europäische Gerichtshof und auch die Europäische Kommission ersucht haben, dieses Gesetz richtlinienkonform zu verfassen.
In Wahrheit regelt diese Gesetzesnovelle die Fragen, welche Möglichkeiten die Bevölkerung und verschiedene Institutionen haben, um eine Umweltbeschwerde einzubringen und welche Maßnahmen eine Behörde setzen muss, wenn ein Betreiber einer Anlage einen Umweltschaden verursacht. Es werden also Spielregeln in diesem System festgelegt.
Ich möchte dazusagen, dass parallel zu diesem Gesetzeswerk auch das österreichische Wasserrechtsgesetz und das Abfallwirtschaftsgesetz von großer Bedeutung sind und es letztendlich in vielen Regionen – zum Beispiel wenn es um den Gewässerschutz und um die Instandhaltung von Kleinwasserkraftanlagen geht – schon Sanierungspläne gibt, die die Bundesländer und die Bezirkshauptmannschaften verordnen; auch dort sind gewisse Regeln einzuhalten.
Letztendlich ist diese Gesetzesnovelle eine Notwendigkeit, die wir heute beschließen. Wir werden uns bemühen, da in Abstimmung mit den verantwortlichen Institutionen praxistaugliche Lösungen zu generieren.
In diesem Sinn: Danke an die Regierung, danke an die Frau Bundesministerin, wir gehen da in die richtige Richtung. – Alles Gute! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
17.43
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kollross. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen! Werte ZuseherInnen und ZuhörerInnen auf der Galerie und vor dem Fernsehapparat! Frau Ministerin, ich glaube, wenn es um Ihre Umwelt- und Klimapolitik geht, dann ist es nicht unbedingt so, dass ich derjenige bin, der sich als Erster um den Vorsitz Ihres Fanclubs bewirbt. Sieht man sich das an, dann ist es oft so, dass es zwar viele Dinge gibt, die mit schönen Worten beschrieben werden, aber oftmals fehlen dann die entsprechenden Taten. Vieles ist immer wieder – zumindest hat man den Eindruck – eine Auftragsarbeit der Wirtschaftskammer.
In diesem konkreten Fall betreffend das Umwelthaftungsgesetz muss ich aber für Sie und für diejenigen, die dafür verantwortlich sind, eine Lanze brechen. Sofern jetzt nicht noch ein Abänderungsantrag kommt – das weiß man ja heute nicht –, werden wir diesem Gesetz zustimmen, da wir diese Maßnahmen für richtig halten und sagen: Endlich gibt es ein bundesweites Umwelthaftungsgesetz!
Man muss allerdings schon auch festhalten, dass es dieses vor allen Dingen deshalb gibt, weil es letztendlich eine Reaktion auf ein EuGH-Urteil ist und es – wieder einmal, wenn es um die Umwelt geht – wahrscheinlich nicht anders geht, als dass die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen uns einleitet; dann bewegt sich auch etwas in diese Richtung.
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite