Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 163

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Trotzdem glaube ich, dass eines ganz, ganz wichtig ist: Wie immer in Österreich – wir leben halt im Föderalismus – gibt es auf der einen Seite ein Bundes-Umwelthaftungs­gesetz und auf der anderen Seite Länder, die für verschiedenste Dinge zuständig sind und Länder-Umwelthaftungsgesetze haben. Ich spreche das ganz bewusst an und würde Sie bitten, Frau Bundesministerin, auch wenn Sie nicht direkt zuständig sind, da als Umweltministerin trotzdem einzuschreiten und zu versuchen, im Dialog eine Veränderung herbeizuführen. Das Positive an diesem Bundesgesetz ist, dass das Verursacherprinzip klar geregelt ist und dass es nicht so ist, dass die einen schön verdienen und dann, wenn es dann irgendetwas gibt, die Allgemeinheit zur Kasse gebeten wird, auf einmal vergesellschaftet wird. Sofern wir diese Gesetzesnovelle aber beschließen, ist es eben nur auf Bundesebene so, in den Ländern schaut es teilweise anders aus.

Konkret möchte ich dazu das Land Niederösterreich ansprechen. Sie werden sicher wissen, dass das Land Niederösterreich auch aufgrund dessen, dass seitens der Euro­päischen Union diesbezüglich Maßnahmen eingefordert wurden, gerade ebenfalls ein neues Umwelthaftungsgesetz in Begutachtung geschickt hat. Da ist es aber leider so, dass in jenem Entwurf, der momentan in Begutachtung ist, das Verursacherprinzip mit Ausnahmen geregelt wird.

Deshalb würde ich Sie wirklich eindringlich, auch in Ihrer Funktion als Umwelt­minis­terin, ersuchen, auf das Land Niederösterreich, auf die Landesregierung, auf die zu­stän­digen Damen und Herren einzuwirken, dass sie es Ihnen gleichtun – das ist in diesem konkreten Fall vielleicht gar nicht so schwer, da Sie auch derselben politischen Gesinnungsgemeinschaft angehören – und dass auch in Niederösterreich ein Umwelt­haftungsgesetz geschaffen wird, das eindeutig die Regelung des Verursacher­prinzips beinhaltet. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.48


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Ofenauer. – Bitte.


17.48.13

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Sehr verehrte Zuse­herinnen und Zuseher! Wir behandelten im vorhergehenden Tagesordnungspunkt und behandeln in diesem und im nächsten Tagesordnungspunkt sehr wichtige die Umwelt betreffende Themen.

Unsere Umwelt ist unsere Lebensgrundlage, und egal, ob Luft, Boden, Wasser, wir sind auf sie angewiesen. Das bringt natürlich auch eine gewisse Verantwortung mit sich, denn aus der immer intensiveren Nutzung unserer natürlichen Ressourcen und unserer Umgebung ergibt sich diese besondere Verantwortung. Deswegen sollten wir bei unserem Tun und Handeln auch an die nächsten Generationen denken und darauf achten, dass unser Tun und Handeln möglichst wenig negative Auswirkungen hat. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich denke, dass der Umweltschutz eine gewisse Grundhaltung von uns Menschen sein sollte, nämlich eine Grundhaltung, die sich auch im Verhalten der Menschen mani­festiert. Das kann man natürlich in Gesetzen immer detaillierter vorschreiben, die da­durch dann immer komplizierter werden. Viel besser ist es meiner Ansicht nach aber, wenn dieser Umweltschutz und diese Grundhaltung den Menschen ein besonderes Anliegen sind, dann werden diese nämlich auch ihr Verhalten entsprechend ändern.

Diese Bewusstseinsbildung beginnt von klein an, in der Familie, in der Volksschule, in Vereinen wie den Pfadfindern oder dem Alpenverein. Diese Bewusstseinsbildung ge-


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