Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 166

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even­tuellen Anfechtungen zu Rechtsunsicherheit für Projektwerber und Projektbetrei­ber kommt, ist auch nicht beantwortet worden.

Am 4. Oktober fand eine Sitzung des Umweltausschusses statt und es wurde ein Abänderungsantrag der Kollegen Schmuckenschlager und Rauch eingebracht. Zu diesem Abänderungsantrag hat uns die Frau Ministerin wissen lassen, dass er nicht Bestandteil der Regierungsvorlage gewesen sei und daher sozusagen die originäre Idee der Abgeordneten Schmuckenschlager und Rauch. (Abg. Leichtfried: Ganz sicher!)

Es stellt sich allerdings heraus, dass das Dokument, mit dem der Antrag eingebracht wurde, von einer Mitarbeiterin des BMNT stammt. Ihr Sprecher, Frau Bundesministerin, hat uns dann wissen lassen, es sei üblich, diese Anträge zur fachlichen und formellen Prüfung ins Ministerium zu schicken. (Abg. Leichtfried: Bei den zweien ist es eh besser!)

Das wirft für mich jetzt folgende Frage auf, Frau Bundesministerin: Wenn das Bun­desministerium diesen Abänderungsantrag formell und inhaltlich geprüft hat, ist dann niemandem aufgefallen, dass der Antrag europarechtswidrig, verfassungswidrig und datenschutzwidrig ist? (Beifall bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz.)

Oder ist es so (Abg. Leichtfried: Ich glaube: oder!), dass Sie mit diesem Antrag Ihre Abgeordneten der eigenen Fraktionen ins öffentliche Messer laufen lassen und der Antrag vielleicht doch der Wirtschaftskammer oder der Industriellenvereinigung ent­sprungen ist? (Beifall bei der SPÖ.) Die Vermutung, Frau Bundesministerin, spricht in diesem Fall gegen Sie. (Ruf bei der FPÖ: Geh bitte! – Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Erst nachdem es massive Proteste gegen den Inhalt dieses Abänderungsantrages ge­geben hat, wurde mehr als eine Woche später – nachdem das durch die Medien ge­gan­gen ist – die Bereitschaft signalisiert, heute noch einmal einen Abänderungsantrag zum Abänderungsantrag einzubringen, der uns im Übrigen auch erst ein paar Minuten vor dieser Debatte zugekommen ist.

Der Inhalt dieses neuerlichen Abänderungsantrages stellt sich jetzt so dar, dass die NGOs zwar ihre Mitgliederlisten nicht mehr mit Namen und Daten ans Bundes­ministerium übermitteln müssen, sondern nur mehr nachweisen müssen, dass sie mindestens 100 Mitglieder haben, was aber nichts an der Tatsache ändert, dass das genau nicht dem schwedischen Modell entspricht, wie in der jetzt folgenden Debatte sicher argumentiert werden wird. Das schwedische Modell sieht mehrere Schwellen einer möglichen Beteiligung vor, unter anderem auch Veranstaltungen, Informationen, eine längere Beschäftigung mit dem Thema und Ähnliches. – Wir werden das Paket daher ablehnen. (Beifall und Bravoruf bei der SPÖ. – Abg. Zarits: Schlusswort!)

Frau Bundesministerin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich stelle hiermit einen Rück­verweisungsantrag, den Bericht des Umweltausschusses über die Regierungs­vor­lage 275 der Beilagen: Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglich­keitsprüfungs­ge­setz 2000 geändert wird, 282 der Beilagen, an den Umweltausschuss rückzuver­wei­sen, damit wir eine vernünftige Diskussion über den Inhalt dieser Abänderungs­an­träge abführen können. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Noll.)

Zum Zweiten bringe ich folgenden Unselbständigen Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen be­tref­fend „Effizienzsteigerung von UVP-Verfahren ohne Nachteile für die Beteiligten“

 


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