Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 167

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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus wird aufgefordert, sich im Dialog mit den Stakeholdern (v.a. Umwelt-NGOs und Sozialpartner) für echte Verfah­rensverbesserungen statt Scheinlösungen einzusetzen, die folgende Punkte umfassen sollen:

·          Eine ausreichende Ausstattung der UVP-Behörden insbesondere mit mehr Personal (JuristInnen, Sachverständige, KoordinatorInnen, etc.) um eine Stärkung der Verfahrensvorbereitung und -begleitung zu erreichen

·          Durchführung von Strategischen Umweltprüfungen (SUP), um die darauffolgenden UVP-Verfahren zu entlasten

·          Klare Benennung der zu berücksichtigenden Schutzgüter in den Materiengesetzen

·          Reform des Verfahrensmanagements, insbesondere des Vorverfahrens, damit ProjektwerberInnen mehr Unterstützung erhalten und die Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen schneller erfolgen kann

Verbindliche Planungskoordination zwischen dem Bund und den Ländern.“

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Frau Bundesministerin! Es gibt einen alten Spruch, einen sogenannten Sponti-Spruch, der da lautet: „Stil ist nicht das Ende des Besens.“ – Ihr Stil im Umgang mit dem Parla­ment und der Zivilgesellschaft ist massiv verbesserungswürdig! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

18.01

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Unselbständiger Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

der Abgeordneten Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger

Genossinnen und Genossen

betreffend Effizienzsteigerung von UVP-Verfahren ohne Nachteile für die Beteiligten

Eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 13 Bericht des Umwelt­aus­schusses über die Regierungsvorlage (275 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Um­welt­verträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird (282 d.B.) in der 45. NR-Sitzung

UVP-Verfahren dienen dazu, große bauliche Vorhaben mit dem Umweltrecht in Einklang zu bringen und dort wo es notwendig ist, durch Auflagen negative Umwelt­auswirkungen zu minimieren. UVP-Verfahren sind ein bewährtes Instrument, seit dem Jahr 2000 endeten nur 3 % aller abgeschlossenen UVP-Verfahren mit Nicht-Bewilli­gung.

Das von WirtschaftsvertreterInnen skizzierte Bild von ausufernden Verfahren und einer Gängelung der ProjektwerberInnen hält einer realistischen Betrachtung nicht Stand. Einzelfälle mit überlangen Verfahrensdauern, die zum Teil projektspezifische Ursachen haben, werden als die Norm dargestellt. Diese Sichtweise hat sich offenbar auch die Bundesregierung zu eigen gemacht und versucht mit einem so genannten „Standort-


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