Entwicklungsgesetz“ UVP-Verfahren und die dort geregelten Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu umgehen.
Anstatt im Dialog mit allen Stakeholdern, allen voran den anerkannten Umwelt-NGOs laut UVP-G, eine optimale Lösung zu finden, werden einseitig – etwa im Rahmen der UVP-G-Novelle - zweifelhafte Maßnahmen von den Wunschzetteln der WirtschaftsvertreterInnen umgesetzt, die bis zur Gängelung von Umwelt-NGOs reichen. Die Verbesserung des Umweltschutzes scheint dabei überhaupt keine Rolle mehr zu spielen.
Dabei gäbe es eine Reihe von Maßnahmen, die ohne Einschnitte in die Verfahrensrechte zu einer deutlichen Verbesserung der Verfahrensqualität und mit Sicherheit auch zu einer effizienteren Abwicklung führen würden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus wird aufgefordert, sich im Dialog mit den Stakeholdern (v.a. Umwelt-NGOs und Sozialpartner) für echte Verfahrensverbesserungen statt Scheinlösungen einzusetzen, die folgende Punkte umfassen sollen:
· Eine ausreichende Ausstattung der UVP-Behörden insbesondere mit mehr Personal (JuristInnen, Sachverständige, KoordinatorInnen, etc.) um eine Stärkung der Verfahrensvorbereitung und -begleitung zu erreichen
· Durchführung von Strategischen Umweltprüfungen (SUP), um die darauffolgenden UVP-Verfahren zu entlasten
· Klare Benennung der zu berücksichtigenden Schutzgüter in den Materiengesetzen
· Reform des Verfahrensmanagements, insbesondere des Vorverfahrens, damit ProjektwerberInnen mehr Unterstützung erhalten und die Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen schneller erfolgen kann
Verbindliche Planungskoordination zwischen dem Bund und den Ländern.“
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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Antrag ist ausreichend unterstützt und ordnungsgemäß eingebracht, daher steht er mit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schmuckenschlager. – Bitte schön, Herr Abgeordneter. (Abg. Jarolim: Aber so viel Ahnungslosigkeit in einem Projekt ist unglaublich! – Abg. Deimek: ... einen neuen Anwalt! Der alte ist untragbar!)
Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Zunächst einmal darf ich folgenden Abänderungsantrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Schmuckenschlager, Rauch, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (275 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird (282 d.B.)
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