Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 168

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Entwicklungsgesetz“ UVP-Verfahren und die dort geregelten Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu umgehen.

Anstatt im Dialog mit allen Stakeholdern, allen voran den anerkannten Umwelt-NGOs laut UVP-G, eine optimale Lösung zu finden, werden einseitig – etwa im Rahmen der UVP-G-Novelle - zweifelhafte Maßnahmen von den Wunschzetteln der Wirtschaftsver­trete­rIn­nen umgesetzt, die bis zur Gängelung von Umwelt-NGOs reichen. Die Verbes­serung des Umweltschutzes scheint dabei überhaupt keine Rolle mehr zu spielen.

Dabei gäbe es eine Reihe von Maßnahmen, die ohne Einschnitte in die Verfah­rens­rechte zu einer deutlichen Verbesserung der Verfahrensqualität und mit Sicherheit auch zu einer effizienteren Abwicklung führen würden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus wird aufgefordert, sich im Dialog mit den Stakeholdern (v.a. Umwelt-NGOs und Sozialpartner) für echte Verfah­rensverbesserungen statt Scheinlösungen einzusetzen, die folgende Punkte umfassen sollen:

·          Eine ausreichende Ausstattung der UVP-Behörden insbesondere mit mehr Personal (JuristInnen, Sachverständige, KoordinatorInnen, etc.) um eine Stärkung der Verfahrensvorbereitung und -begleitung zu erreichen

·          Durchführung von Strategischen Umweltprüfungen (SUP), um die darauffolgenden UVP-Verfahren zu entlasten

·          Klare Benennung der zu berücksichtigenden Schutzgüter in den Materiengesetzen

·          Reform des Verfahrensmanagements, insbesondere des Vorverfahrens, damit ProjektwerberInnen mehr Unterstützung erhalten und die Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen schneller erfolgen kann

Verbindliche Planungskoordination zwischen dem Bund und den Ländern.“

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Antrag ist ausreichend unterstützt und ordnungsgemäß eingebracht, daher steht er mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schmuckenschlager. – Bitte schön, Herr Abgeordneter. (Abg. Jarolim: Aber so viel Ahnungslosigkeit in einem Projekt ist unglaublich! – Abg. Deimek: ... einen neuen Anwalt! Der alte ist untragbar!)


18.01.55

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Zunächst einmal darf ich folgenden Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schmuckenschlager, Rauch, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (275 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird (282 d.B.)

 


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