Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 169

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Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Umweltverträg­lichkeits­prü­fungsgesetz 2000 geändert wird (275 d.B.) in der Fassung des Berichts des Umwelt­ausschusses (282 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. Ziffer 28 lautet:

„28. Dem § 19 Abs. 6 werden folgende Sätze angefügt:

„Der Verein muss aus mindestens hundert Mitgliedern bestehen. Ein Verband muss mindestens fünf Mitgliedsvereine umfassen, die die Kriterien des Abs. 6 Z 1 bis 3 erfüllen und die gemeinsam die für fünf anerkannte Umweltorganisationen erforderliche Mitgliederzahl erreichen. Die entsprechende Anzahl ist der Behörde glaubhaft zu machen.““

2. Ziffer 29 entfällt und die bisherigen Z 30 bis 73 erhalten die Bezeichnungen „29.“ bis „72.“

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Geschätzte Damen und Herren! Das ist nun der Antrag in der finalen Version, um den es geht und dessen Inhalt ja in der Debatte schon breit ausgeführt worden ist.

Was diese hundert Mitglieder betrifft, so möchte ich schon das, was hier gesagt wurde, zurückweisen, denn es war die Intention der Frau Bundesminister, in diesem Punkt noch einmal auf die NGOs einzugehen. Daher haben wir jetzt bezüglich der Vorlage der Liste die datenschutzrechtlichen Bedenken miteingearbeitet und eben auch diesen Passus im Antrag geändert. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Ich möchte jedoch schon auch Folgendes dazusagen: Wir selbst haben hier im Parla­ment bei Bürgerinitiativen die Regelung, dass man 500 Unterschriften von wahlbe­rechtigten österreichischen Bürgern bringen muss, wenn man will, dass eine Initiative im Parlament behandelt wird. Das ist eine fünffach höhere Hürde, als wir sie hier vor­sehen. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Es müssen auch hier Namen und Adressen ange­geben und die Unterschrift geleistet werden, und auch das wird der Behörde über­geben, und wir haben noch nie Repressionen gegen diese Personen, die eine Bürger­initiative eingebracht haben, erlebt. Diese Vorwürfe sind daher wirklich aufs Schärfste zurückzuweisen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wir argumentieren mit der stärkeren Ermächtigung und Einbindung dieser Umwelt­schutz­organisationen, mit dem öffentlichen Recht. Auch das ist gut so, und das müs­sen sie halt hinterlegen können. Greenpeace ist kein Faschingsverein, die werden hun­dert Mitglieder zusammenbringen, und sie werden auch eine anständige Namensliste haben, wo nicht Tick, Trick und Track und Fix und Foxi draufstehen, sondern wo Men­schen auch dafür geradestehen, dass sie in dieser Organisation ihre Interessen ent­sprechend vertreten sehen wollen. Da brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Schieder: O ja!)

Meines Erachtens ist die Frage der Transparenz eine ganz wesentliche. Hier sind wir eigentlich – wie soll ich sagen? – ohnedies nur mit der halben Kraft vorangegangen (Abg. Schieder: Bravo!), denn ich möchte Ihnen kurz ein Zitat vorlesen: 

„Was für die Politik gilt, sollte auch für NGOs gelten: Alle Spenden an NGOs, ihre Stiftun­gen oder Tochterorganisationen, die 3 500 Euro übersteigen, sind unter Angabe des Namens und Anschrift des Spenders öffentlich am Ende des Kalenderjahres aus-


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