Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 165

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Zudem wird auch das Umweltinformationsgesetz novelliert; hier erfolgt eine Anpassung datenschutzrechtlicher Begriffe an die Datenschutz-Grundverordnung. Mit der Novelle des Bundes-Umwelthaftungsgesetzes sorgen wir für ein effektives Instrument im Fall von erheblichen Umweltschäden. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.53

17.53.07


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Da dazu niemand mehr gemeldet ist, schließe ich die Debatte und frage den Herrn Berichterstatter, ob er noch einmal das Wort ergreifen möchte. – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 272 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Somit ist der Ge­setzentwurf angenommen.

17.53.4613. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (275 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird (282 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Feichtinger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


17.54.14

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Wir diskutieren heute eine Novellierung des Umweltver­träglichkeitsprüfungsgesetzes. Ende Juni wurde ein Ministerialentwurf eingebracht, Mitte September hat es eine Regierungsvorlage und zu dieser etliche Stellungnahmen gegeben. Das erklärte Ziel der Bundesregierung in diesem Zusammenhang sind die Verkürzung der Verfahrensdauer und die Verfahrensbeschleunigung in diesem Be­reich.

Der 7. UVP-Bericht, der ebenfalls im letzten Umweltausschuss diskutiert wurde, zeich­net nun ein sehr differenziertes Bild darüber, woran die langen Verfahrensdauern wirklich hängen, und es stellt sich heraus, dass es eben nicht die Beteiligung der NGOs ist, sondern vielfach die unzureichende Vorlage der absolut notwendigen Unter­lagen. (Heiterkeit des Abg. Neubauer.)

Zum Zweiten findet sich in dieser Novelle ein Standortanwalt, der öffentliche Interessen wahrnehmen soll. Er wird bereits von Wirtschaftsvertretern und von den Ländern kriti­siert, da der Standortanwalt vieles bringt, aber vor allem noch mehr Bürokratie in die­sen Verfahren.

Ein weiterer Punkt: Beweisanträge und neue Vorbringen gibt es nur mehr bis zur mündlichen Verhandlung. Die Frage, ob diese Regelung dem Recht auf ein faires Ver­fahren nach Artikel 6 EMRK entspricht, bleibt allerdings offen, und ob es dann bei


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