Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 174

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entnehme ich diesem, dass in den letzten zehn Jahren die durchschnittliche Dauer von UVP-Verfahren sieben Monate betragen hat – ab dem Zeitpunkt, zu dem die Doku­mente des Projektwerbers vollständig vorliegen. Das ist wichtig, denn eines der größten Verzögerungselemente in diesen Verfahren sind sehr häufig die Projektwerber selbst, die unvollständige Unterlagen vorlegen.

Wenn nun diese Novelle zum UVP-Gesetz das Ziel hat, die Verfahren transparenter, effizienter, schneller zu machen, so muss ich sagen: Weder mit dieser Novelle noch mit diesem Abänderungsantrag ist das gelungen. Was die Schnelligkeit anlangt, so möchte ich darauf hinweisen, dass ja als zusätzliche Partei ein Standortanwalt einge­führt wird, der im Wesentlichen keine anderen Argumente vorbringen wird als der Pro­jektwerber. Das führt zu unnötigen Verzögerungen. Auf der anderen Seite sollen Be­weis­anträge nur mehr bis zum Schluss der mündlichen Debatte möglich sein. Das heißt, damit sollen Argumente für oder gegen Umweltverfahren in Wirklichkeit unter­drückt werden.

Es beginnt ja schon bei der UVP-Novelle selbst, dass den Umwelt-NGOs bürokratische Schikanen entgegengehalten oder solche aufgebaut werden, denn sie müssen alle drei Jahre den Nachweis erbringen, dass sie weiterhin eine anerkannte NGO sind.

Das allein sind Gründe, die mich dazu veranlassen, diese Novelle als solche abzuleh­nen.

Aber nun zu diesem Abänderungsantrag, den ich ja nach Zustellung vor der Aus­schuss­sitzung als Erster an die Öffentlichkeit getragen habe, weil ich in Wirklichkeit sehr entsetzt war, was da passiert, nämlich die Forderung der Anzahl von hundert Mit­gliedern für die Beteiligung an einem Verfahren und die Bekanntgabe von Namen und Adressen an die Behörde.

Nun ist es aber so, dass das – und die rechtliche Würdigung wird mein Kollege Alfred Noll noch vornehmen – aus rechtlicher Sicht sehr kritisch zu würdigen sein wird. Mit dem jetzt eingebrachten Abänderungsantrag ändert sich in Wirklichkeit nur sehr wenig, Marginales daran. Ich denke, dieser Abänderungsantrag ist nichts anderes als eine Schikane für Umwelt-NGOs und soll zu nichts anderem beitragen als zur Einschüch­terung von Aktivistinnen und Aktivisten. Ich bin aber jenen Aktivistinnen und Aktivisten sehr dankbar, die sich in den letzten Tagen und Wochen sehr massiv gegen diesen Abänderungsantrag gestellt haben, auch durch mutige Aktionen dagegen gestellt haben. Eine Aktion gab es vor dem Ministerium der Frau Köstinger, wo ein Mahnmal errichtet wurde. Heute fand eine Aktion auf einem Kran vor oder über – muss man eigentlich sagen – dem Parlament statt, um noch einmal darauf hinzuweisen, dass selbst die geänderte Variante, die ja mit den NGOs diskutiert wurde, etwas ist, was aus ihrer Sicht so nicht in Frage kommt. Es ist und bleibt eine Gängelei der Umwelt-NGOs!

Das Ziel, das damit verfolgt wird, ist doch ganz klar, und das kommt auch in einem anderen Aspekt noch zum Ausdruck: Sie, Frau Ministerin – und dasselbe gilt auch für die Damen und Herren in den Reihen von FPÖ und ÖVP –, wollen nichts anderes tun, als Wirtschaftsinteressen vor Umweltinteressen zu stellen. (Abg. Rauch: Stimmt ja nicht!) Das ist der wahre Hintergrund, Herr Kollege! (Beifall bei der Liste Pilz. – Abg. Rauch: Ich habe es Ihnen eh erklärt! ... die Frau Bißmann ...!)

Ich werde Ihnen jetzt ein Beispiel dafür sagen, warum das so ist. In Entstehung ist auch das sogenannte Standort-Entwicklungsgesetz der Frau Ministerin Schramböck; Sie werden davon gehört haben. Dieser Gesetzentwurf ist auch sehr kontroversiell dis­kutiert worden, von Verfassungsrechtlern ausführlich gewürdigt worden – negativ natürlich – und konterkariert im Übrigen genau das, was mit dieser Novelle beschlos­sen werden soll. – Das zeigt mir ja nichts anderes, als dass mit diesem Standort-Ent­wick­lungsgesetz wieder ausschließlich Wirtschaftsinteressen vor Umweltinteressen


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