Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 175

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gestellt werden sollen. Wie soll ich es anders interpretieren, dass es in diesem Gesetz einen Genehmigungsautomatismus geben soll, wenn Entscheidungsverfahren im Um­weltbereich zu lange dauern?

Frau Ministerin! Ich fordere Sie wirklich auf, einmal in sich zu gehen und sich zu überlegen, welche Interessen Sie als Nachhaltigkeitsministerin zu vertreten haben. Wenn Sie permanent so weiter agieren, wie Sie das bisher gemacht haben, dann stellt sich gleich die Frage, ob man das Nachhaltigkeitsministerium nicht in das Wirtschafts­standortministerium von Frau Ministerin Schramböck eingliedern kann. Dann kann man nämlich Ihre Funktion als Nachhaltigkeitsministerin einsparen. Das wäre die ehrliche Variante. – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz. – Abg. Neubauer: Da wäre es gescheiter, wenn man bei der Liste Pilz einsparen würde!)

18.23


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Köstinger zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.


18.23.41

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Ein Teil des Umweltpaketes, das der Nationalrat heute berät, ist die Novelle des Umweltverträg­lich­keitsprüfungsgesetzes, die unter anderem aufgrund der UVP-Änderungsrichtlinie vorbereitet wurde. Ziel der Novelle ist es, die UVP-Änderungsrichtlinie aus 2014 sowie mehrere Punkte, die im Regierungsprogramm zur Steigerung der Verfahrenseffizienz verhandelt wurden, umzusetzen.

Aufgrund der UVP-Änderungsrichtlinie werden unter anderem die Einzelfallprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht und die Kriterien für die Entscheidung transparenter gestaltet. Die Richtlinie fordert im Weiteren, dass auch Unfall- und Katastrophenrisiken, der Klimaschutz und vor allem auch Klimawandelfolgen sowie die fortschreitende Flächen­inanspruchnahme, wo dies relevant ist, in der UVP zukünftig Berücksichtigung finden.

Wir setzen damit vor allem aber auch Punkte um, die im Regierungsprogramm ver­ankert sind, unter anderem eine Zuständigkeitsregelung für Feststellungsverfahren bei Vorhaben, die über die Bundesländergrenzen hinausgehen. Vorbringen von neuen Tatsachen und Beweismitteln sind bis spätestens in der mündlichen Verhandlung möglich – auch das ist neu. Eine schnellere Wirkung des Schlusses des Ermittlungs­verfahrens sowie eben auch die Möglichkeit der Einrichtung eines Standortanwaltes, der die öffentlichen Interessen an der Verwirklichung eines Vorhabens im UVP-Ver­fahren wahrnehmen kann, werden ebenso umgesetzt. Hier ist das entscheidende Wort: kann – wenn eben kein Standortanwalt angefordert wird, dann entfällt diese Funktion.

Vermehrt genutzt werden sollte auch die Möglichkeit von Vorverfahren, um frühzeitig die UVP-relevanten Themenstellungen aufzubereiten. Sowohl für die Projektwerber und die Behörde als auch für die Öffentlichkeit ist es wichtig, dass unnötige Unterlagen vermieden werden und eine Konzentration auf die wesentlichen Umweltauswirkungen stattfindet.

Zusätzlich dazu erfolgen bei einzelnen UVP-Tatbeständen Anpassungen aufgrund von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes sowie eben auch aufgrund von Erleich­terungen für den Vollzug.

Durch diese Maßnahmen können wir unter voller Beibehaltung ökologischer Standards die UVP-Verfahren vor allem auch effizienter gestalten und beschleunigen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

 


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