Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 177

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Sie haben bekrittelt, dass die ÖVP-Umweltminister in den letzten zehn Jahren die Aarhuskonvention nicht umgesetzt haben. (Abg. Neubauer: Sie war nie verbindlich!) Es gab einen guten Grund dafür: In der Richtlinie war nie klar, welche Stellung die NGOs haben müssen. Durch diese Urteile ist das jetzt klar geworden. Die Frau Bun­desminister ist in wenigen Monaten das ganze Problem angegangen und hat das jetzt umgesetzt. Ich glaube, dafür gab es auch einen guten Grund. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wenn wir uns die UVP-Verfahren der Vergangenheit anschauen, dann sehen wir da zum Beispiel einen Golfplatz im Zillertal – Tausende Fische freuen sich, die Enten, die vom Ziller zum Golfplatz schwimmen, freuen sich (Zwischenruf bei der SPÖ), 1 000 Bäu­me wurden gepflanzt. Wissen Sie, wie lange sie gebraucht haben? – Fünf Jahre, 500 000 Euro, 25 Sachverständige; und beim Beginn der Verhandlungen waren 48 Leute. (Abg. Plessl: Wer hat denn die Verhandlungen geführt?)

Das durchschnittliche Verfahren einer UVP dauert 16,4 Monate und nicht sieben Mo­nate. Sie können natürlich mitten im Verfahren einen Fixpunkt setzen und sagen: Jetzt sind die Unterlagen hier und von da an rechne ich – das wird wohl nicht so sein. Vom Beginn des Verfahrens sind es durchschnittlich 16,4 Monate und in meinem Bundes­land, in Tirol, leider 26 Monate. Das zeigt das nächste Problem auf, nämlich dass die­ses Bundesgesetz leider Gottes natürlich auch in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird. (Abg. Neubauer: Natürlich!) Offenbar ist unser Bundesland Tirol das detailverliebteste.

Das längste Verfahren überhaupt dauerte 66 Monate, das sind fünfeinhalb Jahre, näm­lich für das Kraftwerk Sellrain-Silz, das mit Bescheid Ende des Jahres 2016 genehmigt worden ist. (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.) Jetzt hängen wir seit zweieinhalb Jahren beim Bundesverwaltungsgerichtshof. Sagen Sie da nicht, dass es die Vor­bereitung und der Unternehmer ist. Das ist nämlich auch etwas, Herr Bernhard, was mich sehr stört: Sie kommen daher und sagen, der Projektant und der Unternehmer - - (Abg. Meinl-Reisinger: Was?) Dass so etwas der Herr Feichtinger und der Herr Rossmann machen – okay! –, das ist klar, das ist ihre Einstellung. Aber dass es die NEOS jetzt auch schon machen?

Schauen Sie, die Unterlagen, die die Unternehmer und Projektanten vorbringen müs­sen, sind so umfangreich, dass wir inzwischen vor Jahren einen Verfahrenskoordinator eingestellt haben. (Abg. Neubauer: Richtig! Genau!) Wir liefern so viele Unterlagen, dass die Beamten nicht in der Lage sind, die überhaupt zu bearbeiten, also brauchen wir einen Verfahrensanwalt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.)

So, dann haben wir vor 25 Jahren die Landesumweltanwälte eingeführt. Damals war man laut den Materiengesetzen nur Partei, wenn man unmittelbarer Anrainer war. Da hat das einen Sinn gehabt. Heute kann sich jeder selber vertreten. Wofür brauchen wir diese Landesumweltanwälte noch? Das verstehe ich nicht.

Sie kommen heute daher und regen sich über das Thema Transparenz, über die ver­langten 100 Unterschriften auf. Wir verlangen nicht einmal das, was Ihr Ehrenpräsident oder was der Ehrenpräsident des Umweltdachverbandes gesagt hat, nämlich keine finanzielle Transparenz, sondern nur ein paar Namen. Weniger als einem Politiker, weniger als jeder von uns in diesem Haus liefern muss, wird diesen Leuten auferlegt. Ich sehe da keine Schikane. Schikane sehe ich darin, dass man die Verfahren so lange hinauszieht, den Projektwerber so lange sekkiert, bis ihm Geduld, Gesundheit und das Geld ausgehen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Genau!)

18.32


 


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